Unsere AGB, Stand 04.10.2010:
§1 Anmietung:
Mindestmietdauer eines Anhängers sind in der Regel drei Tage, bei Monatsanmietung drei Monate
Abholung ist, soweit nicht anders vereinbart, zu unseren üblichen Geschäftszeiten Mo.-Fr. 9-17 Uhr, oder nach Vereinbarung.
Anlieferung und Abholung durch uns kann vereinbart werden, wird mit 1,20 € netto pro gefahrenem Kilometer berechnet, d.h. nur die Fahrt mit Anhänger, nicht die Leerfahrt.
Die Gesamtmietkosten sind für die anberaumte Mietdauer bei Anlieferung des Anhängers zu entrichten.
Der Einsatzort des Mietgegenstandes ist bei Vertragsbeginn festzulegen. Sollte sich der Einsatzort ändern, so muss der Mieter dem Vermieter den Einsatzort unverzüglich bekannt geben.
Sollte der Mieter die vereinbarte Mietzeit verlängern wollen, so muss er dies dem Vermieter umgehend mitteilen, kann nur erfüllt werden, falls Anhänger nicht schon weitervermietet ist.
Die aus der Verlängerung entstehende Rechnung ist vor Beginn der Verlängerung zu entrichten.
Eine Kaution in Höhe von 800,- € muss bei Übergabe geleistet werden, sie dient als Sicherheit für eventuell enstehende Schäden während der Mietzeit, sowie für eventuelle Reinigungskosten. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird sie selbstverständlich zurückerstattet, ein Recht auf Verzinsung der Kaution besteht nicht.
Leistet der Mieter eine Anzahlung im Voraus, so kann diese nicht verzinst werden. Sollte aus höherer Gewalt eine Anmietung zum gewünschten Zeitpunkt nicht möglich sein, so erhält der Mieter die Anzahlung zurück. Bei Absage durch den Mieter kann die Anzahlung nur zurückgezahlt werden, wenn der Vermieter erfolgreich einen Mieter für den Zeitraum einsetzen kann.
§2 Mängel/Schäden:
Sollte der angemietete Wagen Grund zur Beanstandung geben, so sind diese Punkte bei Übergabe des Verkaufsanhängers anzusprechen.
Die Rückgabe des Verkaufsanhängers hat in gereinigtem Zustand zu erfolgen, in demselben Zustand, wie er dem Mieter übergeben wurde. Notwendige Nachreinigungen/Reperaturen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Anhänger sowie die enthaltenen Mietgegenstände müssen gemäß ihrem vorgesehenem Verwendungszweck gebraucht werden. Für unsachgemäßen Gebrauch und daraus entstehenden Schäden wird der Mieter haftbar gemacht. Eine Vollkaskoversicherung sollte mit dem Mietvertrag abgeschlossen werden, mit einer Selbstbeteiligung von 1000 €.
Das gemietete Fahrzeug ist nicht Vollkasko, sondern nur Haftpflicht versichert. Bei einer Beschädigung trägt der Mieter die Kosten für die Wiederherstellung des bei Übergabe vorliegenden Zustandes. Es kann für den Zeitraum des Mietverhältnisses eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Mieter. Die Höhe der Versicherung ist vom jeweiligen Fahrzeugtyp abhängig und kann auf Wunsch erfragt werden.
Der Vermieter kann für einen Nutzungsausfall – egal aus welchem Grund – nicht haftbar gemacht werden. Es bestehen keinerlei Erstattungsansprüche auf Umsatz- oder Gewinnausfall.
Kommt es während der Mietzeit zu einem Brand, Diebstahl, Verunreinigung, Beschädigung der Mietsache, so ist die Polizei hinzuzuziehen und der Vermieter umgehend darüber in Kentniss zu setzen.
Bei einer ausstehenden HU Untersuchung während der Mietzeit ist der Mieter dafür verantwortlich, diese durchführen zu lassen. Die Kosten für die HU sowie evtl. anfallende Reparaturen trägt der Vermieter. Bei Nichteinhaltung von HU Terminen ist der Mieter verpflichtet, evtl. anfallende Bußgelder zu übernehmen.
Ohne vorherige Genehmigung des Vermieters dürfen keinerlei Reparaturen oder Veränderungen am Verkaufsanhänger durchgeführt werden. Reparaturen werden in der Regel vom Vermieter übernommen. Für nichtangezeigte Reparaturen werden keine Kosten übernommen. Diese trägt der Mieter in vollem Umfang. Alle Rechnungen in diesem Zusammenhang müssen auf den Namen des Vermieters ausgestellt werden.
§3 Zahlungsverzug:
Befindet sich der Mieter im Zahlungsrückstand, so hat der Vermieter die Möglichkeit den Verkaufsanhänger nach einmaliger Zahlungserinnerung ohne Vorankündigung abzuholen. Private Gegenstände müssen beim Vermieter innerhalb acht Tagen nach Abholung abgeholt werden. Die Kosten trägt der Mieter. Offene Beträge zuzüglich anfallendener Kosten, werden anschließend über ein Inkassobüro eingezogen.
Sollte es sich bei dem gemieteten Objekt um unsere Putzmaschine handeln, so gelten die AGB ebenfalls, Objektname ist durch Putzmaschine zu ersetzten, lediglich §2 Punkt 7 entfällt.