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Holzspalter mit oder ohne Traktor

Professionelle liegende Spalttechnik

Angebots-ID: 75680


Holzspalter mit oder ohne Traktor



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Holzspalter mit oder ohne Traktor


Mietpreis
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pro Tag
EUR 160,00
pro 5 Tage
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Holzspalter SK 900 Die Spaltknecht-Reihe wurde speziell für professionelle Anwender in der Land-, Forst- und Holzwirtschaft entwickelt  Spaltlängen bis 105cm, Spaltdruck 12to: Der Spaltknecht SK 900/12 bietet einenwirtschaftlichen Einstieg in die Profi-Klasse und überzeugt trotz seines geringen Eigengewichts durch starke Spaltleistungen. Das Spaltmesser ist wahlweise 4-teilig (auch als 2-teiliges Spaltmesser verwendbar)Besonders handlich durch geringes Gewicht. Robuste Verarbeitung bis ins Detail. Stufenlos höhenverstellbares Spaltmesser. Antrieb über Starkstrom 16 A, oder Kipperanschluß. Transportieren mit einem PKW Anhänger oder mit Traktor über 3 Punkt Aufhängung.Mietbar auch mit einem Traktor gegen Aufpreis, pro Tag 30 Euro.Handy 01732924885 von 8 - 18 Uhr.



ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN:
1. Inhalt:
Das Vermieten von Geräten, Werkzeugen, Anhängern und Maschinen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der
nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden
auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn das vermietende Unternehmen die Vermietung vorbehaltlos ausführt.
Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich ausgewiesen werden.
Unsere Angebote können von uns bis zur Annahme durch den Mieter jederzeit widerrufen werden. Dies kann telefonisch,
per Fax oder per E-Mail erfolgen.
Nur die Geschäftsführer des vermietenden Unternehmens sind berechtigt, vom schriftlich geschlossenen Mietvertrag, und
diesen Allgemeinen Mietbedingungen, abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.
Alle in Mietpreislisten, Internetseiten, Newslettern und Anzeigen angegebenen Inhalte über Leistung, Maße, Gewichte und
dergleichen sind unverbindlich, soweit Sie nicht ausdrücklich im Vertrag aufgeführt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, bleiben die übrigen Vertragsinhalte davon unberührt.
2. Versicherung:
Der Vermieter schließt eine Maschinen- und Kaskoversicherung für die Maschinen ab, es sei denn die Versicherung wird
im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Bei versicherten Mietgeräten wird dem Mietzins 10 % Versicherung
hinzugerechnet. Der Selbstbehalt ist nach Maschinenwert gestaffelt und wird im Mietvertrag gesondert aufgeführt. Bei
Diebstahl beträgt der Selbstbehalt 10 % mindestens jedoch 1.000 EUR.
Der Mieter haftet für Reifenschäden und Verschmutzungen, diese sind nicht versichert. Kein Versicherungsschutz besteht
bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
3. Übergabe:
Der Mieter wird sorgfältig in die Bedienung eingewiesen und auf die besonderen Unfallverhütungsvorschriften hingewiesen.
Dem Mieter wird die Möglichkeit eingeräumt, den Mietgegenstand vor der Abholung zu untersuchen bzw. durch einen
Dritten untersuchen zu lassen. Die Parteien erstellen ein Übernahmeprotokoll, das von dem Mieter zu unterzeichnen ist.
Der Mieter hat erkennbare Mängel der Mietsache unverzüglich nach der durchgeführten Untersuchung dem Vermieter
schriftlich anzuzeigen, soweit die Mängel nicht schon in dem Übernahmeprotokoll festgehalten sind. Kommt der Mieter dem
nicht nach, kann er erkennbare Mängel sodann nicht mehr rügen.
Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein neuwertiges Mietgerät, es wird in dem Zustand überlassen wie es steht und liegt.
Verbrauchsmaterialien wie Bohrer, Schleifscheiben etc. gehören nicht zum Mietumfang und können separat gekauft
werden. Ausgenommen sind Verbrauchsmaterialien (z.B. Diamantscheiben), die bei Rückgabe nach dem Verschleiß in
1/10 mm abgerechnet werden.
4. Stehtage:
Freimeldungen werden nicht gewährt und gelten als volle Miettage.
5. Rückgabetermin:
Die Maschine ist mindestens ½ Tag vor Ende der Mietzeit beim Vermieter abzumelden und ist vom Mieter so
bereitzustellen, dass sie ohne fremde Hilfe abgeholt werden kann, sofern hier der Vermieter die Abholung beauftragt. Die
Annahme erfolgt unter Vorbehalt einer ausführlichen späteren Zustandsüberprüfung durch den Vermieter, soweit der Mieter
bei Rückgabe/Abholung auf der Baustelle des Mieters keine sofortige Untersuchung fordert. Bei nicht termingerechter
Rückgabe erfolgt eine Nachberechnung zum Tagesmietpreis.
Eine vom Mieter gewünschte Verlängerung der Mietzeit ist dem Vermieter mindestens 3 Tage vorher mitzuteilen.
6. Schäden:
Beschädigte, unbrauchbar gewordene oder nicht zurück gelieferte Maschinen werden ohne weitere Benachrichtigung des
Mieters zu dessen Lasten auf schnellstem Weg behoben oder neu beschafft. Der Vermieter hat keine Haftpflicht gegen
Beschädigungen Dritter.
7. Gefahrübergang:
Geht ab Mietbeginn auf den Mieter über.
8. Betriebsmittel:
Das Gerät wird mit vollem Kraftstofftank übergeben und ist nach Ablauf der Mietdauer voll getankt zurückzugeben. Kosten
für Betriebsmittel gehen zu Lasten des Mieters.
9. Endreinigung:
Die Geräte müssen gereinigt zurückgegeben werden. Kann der Mieter die Reinigung nicht übernehmen oder ist die
Reinigung unzureichend ausgeführt, wird das Mietgerät durch den Vermieter gereinigt und der Aufwand dem Mieter in
Rechnung gestellt.
10. Mietkosten:
Der Mietpreis zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer ist in bar oder durch
Banküberweisung auf das Konto des Vermieters bei der Sparkasse Karlsruhe, BLZ: 660 501 01, Konto-Nr.: 22 77 34 36, zu
bezahlen. Die Zahlung hat nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Der Vermieter ist berechtigt den zu erwartenden Mietzins
im Voraus zu verlangen.
Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der in Deutschland gültigen MwSt. Die Mindestmietzeit beträgt 1 Tag. Für die
Berechnung der Tagesmiete wird eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden zugrunde gelegt. Bei höheren
Stundenleistungen wird ein Zuschlag für jede weitere angefangene Stunde in Höhe einer 1/8 Tagesmiete berechnet.
Wird ein geschlossener Vertrag vom Mieter nicht eingehalten, dann kann der Vermieter 25% des Mietpreises als
Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung verlangen. Mieter und Vermieter haben das Recht die Höhe des
Schadenersatzanspruchs nachzuweisen.
11. Rückholrecht:
Der Vermieter hat das Recht den Mietgegenstand unverzüglich auf Kosten des Mieters zu sich zurück zu holen, wenn a)
der Mieter nicht den vereinbarten Zahlungen nachkommt, b) der Mieter oder ein Dritter für den Mieter Insolvenzantrag
gestellt hat, c) der Mietgegenstand nicht vorschriftsgemäß benutzt oder gewartet wird, d) der Mieter den Einsatzort nicht
bekannt gibt.
Der Vermieter hat das Recht die Maschine jederzeit beim Mieter in Augenschein zu nehmen.
12. Benutzung der Mietsache
Der Mieter hat
* die beim Betrieb der Baumaschine geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu beachten. Der Vermieter übernimmt
keinerlei Haftung oder Ersatz bei Verletzung der UVV durch den Mieter.
* der Mieter hat täglich Öl- und Wasserstände und den festen Sitz von Schrauben zu kontrollieren.
* das Mietgerät nicht unter Einfluß alkoholischer Getränke oder sonstiger betäubender Mittel zu bedienen.
* das Mietgerät vor Überanspruchung zu schützen.
* das Mietgerät mit den zugelassenen Betriebsstoffen(Wasser, Öle, Fette, Kraftstoffe etc.) zu betreiben.
* das Mietgerät vor dem Zugriff Dritter, insbesondere nicht eingewiesenen Personals, bzw. von Kindern zu schützen.
* das Mietgerät gegen Diebstahl und unbefugte Nutzung Dritter sowie gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Eine
Untervermietung ist dem Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
* den Vermieter unverzüglich über einen Diebstahl, Beschädigung oder unberechtigte Nutzung Dritter zu unterrichten und
unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeistelle zu erstatten.
13. Mängel:
Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter bei Übergabe unverzüglich gerügten Mängel zu beseitigen. Bei Verstreichen
einer dem Vermieter diesbezüglich gesetzten angemessenen Nachfrist steht dem Mieter ein Rücktrittsrecht zu, wenn der
Vermieter das Verstreichen der Frist zu vertreten hat. Das Rücktrittsrecht besteht auch in sonstigen Fällen des
Fehlschlagens der Beseitigung eines bei der Übergabe vorhandenen Mangels durch den Vermieter.
Zeigt sich zu Beginn oder während des Mietverhältnisses ein Mangel, der zur Funktionsuntüchtigkeit des Mietgegenstandes
führt, verlängert sich die Mietdauer um den Zeitraum der Funktionsuntüchtigkeit, wenn der Mieter seiner Obliegenheit zur
unverzüglichen Mängelanzeige nachgekommen ist. Für den Zeitraum der Verlängerung des Mietverhältnisses besteht
keine Verpflichtung des Mieters, Miete zu entrichten.
Tritt ein Mangel an der Maschine ein, der zur Funktionsuntüchtigkeit des Mietgegenstandes führt, übernimmt der Vermieter
keinerlei Haftung ? mit Ausnahme bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung ? für Kosten, die aus dem
Stillstand der Maschine resultieren.
14. Reparaturkosten:
Reparaturen durch den Mieter oder eines von Ihm beauftragten Unternehmens bedürfen immer der Zustimmung des
Vermieters. Repariert der Mieter den Mietgegenstand selbst ohne vorherige Zustimmung des Vermieters, gehen die
Reparaturkosten zu Lasten des Mieters. Für hieraus resultierende Schäden und einen eventuellen Verlust der
Herstellergarantie haftet der Mieter. Der Mieter tritt seine gegenüber dem beauftragten Unternehmer bestehenden
Gewährleistungsansprüche schon jetzt an den Vermieter ab.
Wurde der Schaden am Mietgegenstand durch Dritte verursacht, tritt der Vermieter gegen Bezahlung des Schadens seine
Ansprüche gegen den Schädiger ab.
15. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde gelegt. Als
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Sitz der vermietenden Firma vereinbart.



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