Die Rückgabe findet in den Lagern des Unternehmens statt und kann nur während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 09.00 bis 17.00 Uhr) oder nach Vereinbarung erfolgen.
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der Mietgegenstände aus den Lagern des Unternehmens (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände in den Lagern des Unternehmens (Mietende); auch wenn der Transport durch das Unternehmen erfolgt, ist der Abgang aus den Lagern bzw. die Wiederanlieferung an den Lagern für Mietbeginn und Mietende maßgeblich.
Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. Das Unternehmen ist zur Instandsetzung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal gemietet, hat der Mieter für die fortwährende Einhaltung der geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure (VDE) zu sorgen.