§ 1 Vertragspartner
Vertragspartner des Bestellers ist STEFSCAN Mediaservice - Stefan Wolff, Rottannenstraße 7, 29556 Suderburg, nachfolgend STEFSCAN genannt.
§ 2 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen STEFSCAN und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Verleihservice in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung.
§ 3 Vertragsabschluß / Legitimation
Der Besteller erteilt STEFSCAN den Auftrag Mietgeräte zur zweckgebundenen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Der Besteller darf die Mietgeräte
ausschließlich an dem in den Bestellformularen angegebenen Ort zu dem in den Bestellformularen genannten Zweck verwenden. Ohne ausdrückliche
schriftliche Genehmigung Seitens STEFSCAN darf der Besteller die Mietgeräte nicht an einen anderen Ort verbringen oder nutzen oder Dritten überlassen.
STEFSCAN geht einen Mietvertrag für Leihgeräte mit dem Besteller ausschließlich dann ein, wenn der Besteller einen festen Wohnsitz in Deutschland
hat, an welchen die zur Legitimation notwendigen Unterlagen zum Postident-Verfahren und eine Auftragsbestätigung geschickt werden.
Der Vertrag kommt zustande, wenn STEFSCAN die durch die Post ausgehändigten und unterschriebenen Unterlagen des Postident-Verfahrens
wieder vorliegen. Der Vertragsabschluß gilt als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verleihservice.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers, die zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verleihservice im Widerspruch stehen,
erkennen wir nicht an, auch wenn diesen im Einzelfall nicht widersprochen wurde.
STEFSCAN behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Kaution
STEFSCAN erhebt für die Mietgeräte keine Kaution
§ 5 Eigentum / Mängelfreiheit
Die gemieteten Geräte bleiben grundsätzlich Eigentum von STEFSCAN. Sie werden vor und nach der Vermietung auf Mängelfreiheit überprüft. Der Besteller
haftet bei Beschädigung oder Verlust. Mängelrügen durch den Besteller sind unverzüglich vor dem Einsatz der Geräte anzuzeigen und STEFSCAN ist die
Möglichkeit einzuräumen, den Mangel zu beheben oder ein Ersatzgerät bereit zu stellen.
§ 6 Haftung
Der Besteller haftet bei Beschädigung in Höhe des Reparaturpreises und daraus resultierender eventueller Frachtkosten oder bei Verlust in Höhe des
Wiederbeschaffungswertes des Gerätes/der Geräte, welches/welche ausschließlich über einen von STEFSCAN gewählten Fachhandel zu beziehen ist/sind.
Reparaturen dürfen ebenfalls nur durch einen von STEFSCAN gewählten Fachbetrieb durchgeführt werden.
Schadensersatzansprüche des Bestellers gegenüber STEFSCAN - gleich aus welchem Grund - werden ausgeschlossen. Bei Ausfall des gemieteten Gerätes
fällt lediglich ab diesem Zeitpunkt keine Mietgebühr mehr an. Der Ausfall des Leihgerätes ist STEFSCAN unverzüglich anzuzeigen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Barzahlung bei Anlieferung gegen Rechnung, bei Wiedereintreffen des Leihgerätes auf dem Postwege per Lastschriftverfahren.
§ 8 Preise
Die Preise Verstehen sich inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
§ 9 Mindestmietzeit
Die Mindestmietzeit für unsere Leihgeräte beträgt 3 Tage (ohne Versanddauer).
§ 10 Mietzeitüberschreitung
Bei Überschreitung der Mietdauer über die vereinbarte Zeit hinaus wird zusätzlich zu dem vereinbarten Mietpreis für die dazugekommenen Tagespreise
ein Aufschlag von 25% erhoben, da das Gerät für diesen Zeitraum von uns evtl. wieder vermietet sein könnte und die Bereitstellung dafür dann nicht
eingehalten werden kann.
§ 11 Stornierung
Tritt der Besteller vom Mietvertrag zurück, so ist STEFSCAN dies mindestens 2 Tage vor Beginn der Mietdauer per eMail oder telefonisch mitzuteilen, um
unnötige Ausfallzeiten der Verleihzeit zu vermeiden. Sollte STEFSCAN nicht 2 Tage vor Beginn der Mietdauer über eine Stornierung informiert werden, und
das Leihgerät / die Leihgeräte befinden sich zum Zeitpunkt der späteren Stornierung noch bei STEFSCAN, wird hier eine Pauschale in Höhe eines Tages-
satzes des Filmscanners Super Coolscan 5000 ED erhoben. Sollten sich die Leihgeräte / das Leihgerät zu diesem Zeitpunkt schon auf dem Versandweg
befinden, werden wir in diesem Fall die Kosten des ursprünglich abgeschlossenen Verleihauftrages in Rechnung stellen. Wird daraufhin die ursprünglich
geplante Verleihdauer überschritten, fallen in diesem Fall weitere Kosten für die Mietzeitüberschreitung an.
§ 12 Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang auf den Besteller erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem die Ware dem Besteller ausgehändigt wird, entweder bei Selbstabholung oder bei
Übergabe durch das Transportunternehmen.
§ 13 Transportschaden
Der Besteller hat einen Transportschaden unverzüglich an das Transportunternehmen und an uns zu melden. Darüber hinaus sind die Richtlinien des
Transportunternehmens zu beachten.
§ 14 Liefermöglichkeit
Im Falle unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände, die nicht zur rechtzeitigen Bereitstellung des Mietgerätes führen (z.B. durch höhere Gewalt,
Defekt oder fehlender Liefermöglichkeit wegen Terminüberschreitung des Vormieters) wird ein Alternativtermin zur Verfügung gestellt. Wunschtermine
der Mietdauer oder des Alternativtermins werden berücksichtigt, und alle Termine werden mit dem Besteller abgesprochen. Eine Zusicherung zur
Einhaltung der Wunschtermine kann nicht gegeben werden.
§ 15 Datenschutz / Datensicherung
Der Besteller willigt darin ein, dass seine für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der
Nutzung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Diese Verarbeitung geschieht unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG). Sämtliche Daten werden von STEFSCAN vertraulich behandelt. Eine Ausnahme besteht darin,
dass wir unserem Versandpartner Ihre Adressdaten zur Zustellung Ihrer Sendung übermitteln. Dem Besteller steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit
mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Uelzen. Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung gilt
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Hat der Besteller bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
in Deutschland oder sonst keinen allgemeinen Gerichtsstand oder ist der Besteller Kaufmann und handelt in dieser Eigenschaft, so wird ebenfalls Uelzen als
Gerichtsstand vereinbart.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verleihservice und/oder des durch sie ergänzenden Vertrages
unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Sie bleiben für beide Teile wirksam. In einem Fall der
Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen
Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.