01. Allen Angeboten, Vereinbarungen und Verträgen liegen die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der R+N Gastro Event Service GmbH zugrunde. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für R+N Gastro Event Service GmbH unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
02. Alle Mietangebote sind freibleibend und bedürfen der Bestätigung. Bis zur Bestätigung behalten wir uns die Zwischenvermietung vor. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von der R+N Gastro Event Service GmbH und dem Mieter bestätigt worden sind.
03. Wir behalten uns Modelländerungen jederzeit vor.
04. Der Rücktritt von einem Auftrag ist bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin zulässig. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin sind 50% des Mietpreises zu entrichten. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist der volle Mietpreis zu entrichten. Wird jedoch eine Weitervermietung der abbestellten Ware möglich, werden nur die bis dahin entstandenen Kosten zzgl. der sich ggf. ergebenden Mietpreisdifferenz berechnet.
05. Der Mieter trägt die Verantwortung für die gemieteten Artikel von der Übernahme bis zur Rückgabe.
06. Unsere Mietgebühren verstehen sich pro Teil und für 3 Tage bzw. ein Wochenende (= eine Mieteinheit) ab Lager (Kopenhagener Str. 36-58, 13407 Berlin - Reinickendorf). Für den Liefer- und Abholservice durch unseren Fuhrpark berechnen wir eine Lieferkostenpauschale. Die Gebühren fallen auch bei vorzeitiger oder unbenutzter Rückgabe an. Die Miet- und Liefergebühren sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind generell bei Anlieferung fällig. Jede Leistung ist per Vorkasse an die Gastro Event Service GmbH zu zahlen. Andere Zahlungsweisen sind nur in schriftlicher Form zu vereinbaren.
07. Der Transportpreis bezieht sich auf die ebenerdige Anlieferung und Abholung hinter die erste verschließbare Tür. Der Auf – und Abbau sowie das Verteilen und Einsammeln der Mietgegenstände sind nicht im Mietpreis enthalten. Die R+N Gastro Event Service GmbH berechnet für das Transportieren der Mietgegenstände über Treppen und nicht befahrbare Flächen pro angefangene Stunde und Mitarbeiter ab Euro 20,00.
08. Die Mietware wird dem Kunden im sauberen Zustand übergeben. Das Spülen von Gläsern und das Säubern der Gegenstände nach dem Gebrauch sind im Mietpreis enthalten (ausgeschlossen sind Grill, Koch- & Bratgeräte). Die Nachberechnung extrem verschmutzt zurückgegebener Mietartikel behalten wir uns vor.
09. Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf grundsätzlich der Zustimmung der R+N Gastro Event Service GmbH. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
10. Zum vereinbarten Rückgabetermin stellt der Mieter Personal für Grobkontrolle und Übergabe zur Verfügung. Die Mietware ist transportfähig bereitzustellen.
11. Wird die Mietware verspätet zurückgegeben, fällt für jede angefangene Mieteinheit (siehe Nr. 6) die volle Mietgebühr an. Steht die Mietware zum vereinbarten Rückholtermin unserem Fuhrpark nicht abholfertig zur Verfügung, werden dem Mieter zusätzlich für jede weitere Anfahrt ab Euro 35,00 in Rechnung gestellt.
12. Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl u.a.) an der Mietware, die während der Mietzeit durch ihn oder Dritte entstehen. Der Mieter trägt auch den Schaden der zufälligen Beschädigung sowie die Schäden aufgrund höherer Gewalt. Nicht oder defekt zurückerhaltene Mietware und Mietverpackungen werden dem Kunden zum Warenneuwert zzgl. Beschaffungskosten berechnet, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Nachträgliche Fundstücke unserer Mietware sind uns innerhalb von 3 Tagen zur Kenntnis zu geben, um die Rückführung vereinbaren zu können. der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er in einem Schadensfall ausreichend versichert ist.
13. Die R+N Gastro Event Service GmbH haftet im Falle von verspäteter oder nicht erbrachter Leistung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung der R+N Gastro Event Service GmbH für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
14. Bei Auftragserteilung nicht vereinbarter oder nicht vorhersehbarer Mehraufwand wird in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor, für unsere Mietware vorab eine Kaution in Höhe des Warenneuwertes zur Hinterlegung einzufordern. Die Rückzahlung dieser Kaution erfolgt nach der Warenendkontrolle abzüglich der entstandenen Liefer-, Miet- und Mietverkaufsgebühren und ggf. anfallender Beschaffungskosten im Falle nicht oder defekt zurückerhaltener Mietware.
15. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der R+N Gastro Event Service GmbH.