Bestellung
Angebote sind freibleibend. Ein Mietauftrag (Auftrag) kommt erst dann zustande, wenn der Kunde ihn schriftlich oder telefonisch bestätigt.
Mietpreis
Der Mietpreis (sowie alle anderen Preise) gilt auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden. wird der volle Preis berechnet. Alle Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten. Eine Nachberechnung extrem verschmutzter Artikel behalten wir uns vor.
Transport - Anlieferung - Abholung
Im Raum Mittelfranken fällt eine grundsätzliche Lieferpauschale nach Vereinbarung an, die nach der Entfernung berechnet wird (Anlieferung und Abholung)! Bei Selbstabholung fallen keine weitern Kosten an.
Der Leihgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte der Mieter zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein, wird das Leihgut am Veranstaltungsort hinterlassen und der Mieter erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an.
Bei Übernahme beginnt die Haftung des Mieters.
Zusatzleistungen
Auf- und Abbau sowie Vertragen und Einsammeln des Leihguts sind im Mietpreis nicht enthalten.
Zahlungsbedingungen
Der Gesamtrechnungsbetrag ist bei Übernahme der Ware fällig. Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld oder
Überweisung (zu den gegebenen Zahlungsbedingungen). Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn abgesagt, wird eine Bearbeitungsgebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall erhoben.
Beschädigungen, Fehl- und Bruchmengen
Der Mieter trägt die Verantwortung für das Leihgut von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können. Der Preis für Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Gegenstände ist wie folgt kalkuliert: Wiederbeschaffungspreis + Bearbeitungspauschale!
Zeltverleih
Das Zelt ist Eigentum der Firma!
Die entliehenen Gegenstände sind ordnungsgemäß und fürsorglich zu behandeln. Für Schäden die während der Miet- und Nutzungsdauer an den entliehenen Gegenständen entstehen haftet der Mieter.
Das Bekleben der Zeltplanen mit Tesafilm oder ähnlichem, ist verboten. Bei Nichtbeachtung wird die Reinigung der Planen in Rechnung gestellt. In den Zelten ist das kochen oder anderes hantieren mit feuergefährlichen Utensilien strengstens verboten.
Die Zelte sind in einem sauberen und trockenen Zustand zurückzugeben!