Zahlungsbedingungen:
Rechnungsbeträge sind bei Abholung der Gegenstände in bar oder per Scheck fällig. Bei Veranstaltungen mit unserem Personal ist der Rechnungsbetrag nach abgeschlossenem Aufbau, noch vor Veranstaltungsbeginn in bar oder per Scheck
unseren Mitarbeitern auszuhändigen. Ausnahmen werden nicht gewährt.
Angebote:
Mündliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend. An schriftliche Angebote halten wir uns 5 Tage nach Postversand gebunden.
Aufträge:
Aufträge und Bestätigungen können schriftlich erteilt werden. Mit der Auftragsbestätigung wird dem Mieter die Reservierung der Mietgegenstände zu seinem gewünschten Termin zugesichert. Bei den Mietgegenständen handelt es sich um Individualprodukte die in
Form, Farbe, Gestaltung, Größe etc. Unterschiede aufweisen können.
Rücktritt:
Bei Rücktritt vom Vertrag werden:
* 1 bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Vertragssumme
* nach Eintreffen am Veranstaltungsort 100% der Vertragssumme
in Rechnung gestellt
Haftung:
Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Die Geräte sind, wenn die Betreuung durch den Inhaber stattfindet, haftpflichtversichert. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig funktionieren von Veranstaltungen oder Geräten verschuldet
wurden.
Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt unser Unternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten.
Unser Unternehmen ist berechtigt, die Daten unserer Kunden in einer Datenbank zu sammeln, zu speichern und Sie im Rahmen unseres Unternehmens beliebig zu nutzen.
Sonstige Pflichten:
Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau, sowohl die Zufahrt mit großem Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist.
Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen.
Evtl. anfallende GEMA- Gebühren trägt der Mieter.
Der Mieter ist nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt.
Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TüV Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter/ Mieter diese Mehrkosten.
Der Mieter/ Veranstalter stellt qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau, sofern dies in der Auftragsbestätigung erwähnt ist. Kommt der Mieter/ Veranstalter dem nicht nach, wird jeweils für den Auf- und Abbau eine Pauschale in Höhe von € 25,-- netto pro Helfer fällig.
Die Kaution für die Mietsache beträgt 100 EUR und ist im Voraus zu entrichten. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung der Mietsache, besteht.
Gerichtsstand:
Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist ausdrücklich die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Hameln vereinbart.
Gültigkeit:
Sollte einer der Absätze nicht wirksam sein, bleiben die anderen trotzdem gültig. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung unseres Unternehmens auf Erfüllung von Aufträgen, von Leistungen und Schadensersatzansprüchen. Bei Betriebsstörungen, Streik, technischen Störungen, Krankheit der Mitarbeiter, oder Eingriffen durch höhere Gewalt und dergleichen hat unser Unternehmen Anspruch auf die volle Bezahlung der gemieteten Artikel/ Künstler-Gage.