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KLETTERTURM (SD2800)

KLETTERTURM Rundum bekletterbar, bei einer Höhe von 6 Meter

Angebots-ID: 408736


KLETTERTURM (SD2800)


Mietpreis
EUR 1980,00
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Beschreibung
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Rundum bekletterbar, bei einer Höhe von 6 m. Mit einem Transportgewicht von 3,5 Tonnen (mit Wasserbalast, Zu-/Ablauf notwendig), Strom 230V / 16A und einem Platzbedarf von (LxBxH) 400×400×700 cm werden für Auf- und Abbau je ca. 2 Std. benötigt.

Kontaktdaten:
VR PROJECT - Event-Management
[P] +49 (89) 927 929 55
[E] info@vrproject.com
[w] www.vrproject.com



Sämtliche Preise in Euro, netto zzgl. MwSt.
Die Mietpreise beinhalten zum größten Teil die Betreuungskosten (150 EUR pro Tag und Person), zzgl. Hotel, Fahrt-/Transportkosten und Spesen 25 EUR pro Tag und Person
Sonder- und Pauschalpreise sowie Rabatte verlieren Ihre Gültigkeit bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen.
Bei weiteren Einsatztagen verringert sich die Buchungspreise, Fordern Sie deshalb ein Angebot bei uns an!
Fast alle Aktionsmodule sind außerdem käuflich zu erwerben



Personal- Transport- und Fahrtkosten

1. Fallen für das Personal von VRP Übernachtungskosten an, trägt diese der Auftraggeber voll, wenn nicht anders vereinbart incl. Spesenpauschale pro Tag in Höhe von 25 EUR.
2. Der Stundensatz für das Personal von VRP beträgt 32,00 EUR inkl. USt, soweit nicht eine entgegenstehende Vereinbarung getroffen wurde bzw. der Einsatz des Personals pauschal abgegolten wird.

Beginn der Mietzeit

1. Die Mietzeit beginnt an dem Tag, der zwischen den Parteien gesondert vereinbart wurde.
2. Ist ein genauer Tag für den Beginn der Mietzeit nicht vereinbart, beginnt sie mit dem Tag, an dem das Vertragsobjekt während der üblichen Geschäftszeiten oder einem anderem Zeitpunkt mit dem sich der Auftraggeber einverstanden erklärt hat, bei diesem eintrifft.
3. Wird das Vertrag sobjekt nicht von VRP angeliefert, beginnt die Mietzeit, wenn hierüber keine abweichende Einigung erzielt wurde, mit dem Zeitpunkt, in dem das Vertrag sobjekt vom Auftraggeber abgeholt wird oder es einem unabhängigen Spediteur übergeben wird.
4. Wird das Vertrag sobjekt auf Wun sch des Auftraggebers vor dem nach Nr. 1. bestimmten Zeitpunkt abgeliefert, dem Spediteur übergeben oder vom Auftraggeber abgeholt, beginnt die Mietzeit in diesem Zeitpunkt.
5. Die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinse s beginnt mit dem ersten Tag der Mietzeit.

Ende der Mietzeit

1. Die Mietzeit endet zu dem vertraglich gesondert bestimmten Zeitpunkt.
2. Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so endet die Mietzeit zu dem Zeitpunkt, zu dem sie nach diesen AGB von einer Vertragspartei wirksam gekündigt wurde.
3. Auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge können wie folgt gekündigt werden: wenn der Mietzins nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages; wenn der Mietzins nach längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätesten s am dritten Tag vor dem Tag, mit dessen Ablauf das Mietverhältnis endigen soll.
4. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
5. Wird nach dem Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache von dem Auftraggeber fortgesetzt, so ve rlängert sich das Mietverhältnis nicht gemäß § 568 BGB. Der Auftraggeber bleibt aber, wenn er nach dem Ende der Mietzeit seiner Rückgabeverpflichtung nicht nachkommt, in jedem Fall gemäß § 557 I 1 BGB für die Dauer der Vorenthaltung verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu bezahlen. Weitere Schadensersatzan sprüche de s VRP, die auf der vom Auftraggeber zu vertretenden verspäteten Rückgabe beruhen, bleiben hiervon unberührt.

Benutzung der Mietsache

1. Das Vertragsobjekt darf vom Auftraggeber nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck erfolgen.
2. Das Vertragsobjekt darf ohne sch riftliche Zustimmung von VRP nicht an einem anderen als dem vereinbarten Ort verwendet werden.
3. Der Auftraggeber ist zur Untervermietung bzw. Weitergabe des Vertrag sgegenstands an Dritte nicht berechtigt.
4. Hat der Auftraggeber die Bedienung des Vertragsgegen stands selbst übernommen, so verpflichtet er sich, diesen nur von qualifizierten Fachkräften bedienen lassen.
5. Der Vertrag sgegenstand darf nur in der von VRP vorgesehenen Weise bedient werden.
6. Der Auftraggeber hat bei Benutzung des Mietobjekte s alle Instru ktionen des Herstellers und von VRP zu beachten, desgleichen auch die technischen Instru ktionen des VRP zu befolgen.
7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Justierungen oder Veränderungen am Vertragsgegenstand vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät durchzuführen, oder zu versuchen, es sei denn VRP hat ihm dazu vorher eine schriftliche Genehmigung erteilt.
8. Firmenzeichen und Kennummern des Herstellers, oder von VRP, Normschilder und sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Mietobjekt zu belassen.
9. Soweit VRP die Bedienung des Vertrag sgegenstands übernommen hat, darf der Auftraggeber ihn nicht selbst bedienen.
10. Für jede weitere Std. über dem vereinbarten Tagessatz / Mietzeit / Inanspruchnahme der Mietsache, wird der Stundensatz einer Tagespauschale für die Mietsache in Rechnung gestellt.



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