Der Mieter hat das Recht, den Vertrag spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (stornieren). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 20% des vereinbarten Mietpreises, bei Stornierung bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn. 50% des vereinbarten Mietpreises berechnen wir, wenn bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird. Danach ist der volle Mietpreis zu zahlen. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündingungsschreibens bei der Firma maßgeblich.
§10 Genehmigung, Rigging u. Hängepunkte in Hallen oder Sälen
Der Mieter hat Sorge zu tragen, sämtliche gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten bzw. zu erfüllen, sich um alle notwendigen Genehmigungen zu kümmern und diese ggf. auf Verlangen der Firma vorzuweisen. Sollte ein Auftrag wegen fehlender oder falscher Genehmigung gar nicht oder nur teilweise durchgeführt werden können, so ist dies nicht das Verschulden der Firma, und es erfolgt die normale Berechnung. Sind durch diverse Aufbauten Hängepunkte in Hallen oder Sälen notwendig, so hat der Auftraggeber sich um die Statik dieser Hängepunkte zu kümmern. Im Falle inkorrekter Gewichts- oder Statikangaben ist die Firma von jeglicher Haftung entbunden.
§11 Gema Gebühr
Bei Veranstaltungen, die nicht von der Firma selbst veranstaltet werden, setzen wir voraus, dass der Veranstalter sich selbst um die Gema Gebühren gekümmert hat und die entsprechend Gema Gebühr abgeführt hat. Für die Gema Gebühr ist ganz allein der Veranstalter zuständig und nicht die Firma Pro Event.
§11.1 Abgabe
Ausnahme hier ist, wenn die Firma sich bereit erkl?rt hat, die anfallenden Gema Geb?hren im Auftrag des Veranstalters an die zuständige Stelle der Gema ordnungsgemäß abzuführen. Voraussetzung hier für ist ein schriftlicher Vertrag, der die Zuständigkeit der Gema Gebühr ändert. Für falsche Angaben, die für die Höhe der Gema Gebühr ausschlaggebend sind (z.b Eintrittshöhe, Raumgröße, Art der Akustikwiedergabe), ist allein der Veranstalter haftbar und nicht die Firma.
§12 Eigentumsvorbehalt und Hausrecht
Alle Mietgegenstände sind Eigentum der Firma. Bei allen festeinbauten hat die Firma und dessen Mitarbeiter das gleiche Hausrecht wie der Eigentümer oder der Mieter des Objektes solange, bis alle Verleihgeräte Ausgebaut sind oder nicht restlos bezahlt sind. Die Firma hält sich das Recht vor die Gegenstände sofort bei jeglichen Zahlungsverzug ohne Fristen auszubauen. Es können der Firma\r\ auch keine wirtschaftlichen Verluste oder andere Anspräche im Zusammenhang mit dem Ausbau geltend gemacht werden. Für Wiederstand beim Ausbau erklärt sich der Mieter mit einer Konventionalstrafe von 500€ einverstanden. Zudem muss der Mieter für sämtliche kosten die mit dem Ausbau verbunden sind aufkommen.
§13 Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet werden oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
§14 Verbrauchsmaterial, Handelsware
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von dem Unternehmen, auch wenn diese mit anderen Geräten, Teilen oder Sachen des Mieters, Käufers vermischt bzw. verbaut werden. Im übrigen gelten diese AGB entsprechend. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Defekte Leuchtmittel gegen zu Lasten des Mieters/Käufers. Eine Rückerstattung des Kaufpreises von Leuchtmitteln, die während des Mietzeitraumes vom Mieter ersetzt wurden, kann nur dann erfolgen, wenn der vermutlich defekte Brenner der Firma zurückgeliefert wird.\r\nDie Firma wird über eine Rückerstattung in Abhängigkeit von den Untersuchungsergebnissen (des defekten Leuchtmittels des jeweiligen Herstellers) entscheiden.
§15 Mietkauf, Kauf
Anzahlungen und laufende Mietkaufwaren. Bei Vertragsbruch / Nichtzahlungen werden alle bis dort geleisteten Zahlungen mit den normalen\r\nMietpreisen verrechnet. Die Firma Pro Event hält sich das Recht vor diese Verträge dann ohnen Fristen einseitig zu Kündigen und die Gerätschaften auszubauen und anderweitig zu veräu?ern.
§16 Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Firma und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Neukirchen-Vluyn (bzw. Moers - Kreis Wesel). Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiges Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Alle technischen Angaben ohne Gewähr.
Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.
Stand: August 2007