Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat.
Der Mieter ist verpflichtet, das Material schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Materials bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten.
Der Mieter verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zurück zu geben.
Für Verluste und Schäden an der Mietsache, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, haftet der Mieter.
Dies gilt auch für Beschädigungen durch dritte, sowie durch unsachgemäße Behandlung durch den Mieter oder dessen Beauftragte.
Der Vermieter gewährleistet dem Mieter den technisch funktionsfähigen Zustand der Mietsache.
Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall der Mietsache übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Der Mieter verpflichtet sich, das Material in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben.
Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Materials verpflichtet den Mieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens des Vermieters.