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Laser Shooter / Lasergewehr

Lasergewehr mit Biathlon Zielanlage

Angebots-ID: 408853


Laser Shooter / Lasergewehr



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EUR 95,20
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Dieses Gewehr verschießt keine Kugeln sondern einen vollkommen ungefährlichen Laserstrahl!
Trifft dieser auf die Zielscheibe (5 Zielscheiben nebeneinander), so wird ein Treffer angezeigt.
Mit einer Fernbedienung können die Trefferanzeigen zurückgesetzt werden.

Prima einzusetzen in einem Stationenspiel, als Preis-Schießen oder als echter Biathlon, bei dem die Teilnehmer einen Parcour bewältigen und gleich anschließend schießen müssen!



Allgemeine Vermietbedingungen Stand 02/2010


Bitte beachten Sie, dass die Abholung der Mietsache auf unserem Freizeitgrundstück erfolgen muss!
Die Adresse lautet: Blautalstrasse 11, 89134 Blaustein




1. Vertrag
Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme unseres Angebots innerhalb einer gewissen Zeitspanne.
Wenn im Angebot keine Zeitspanne angegeben ist, beträgt diese eine Woche ab Angebotsdatum. Danach sind wir nicht mehr an das Angebot gebunden.

2. Preise und Zahlungen
Der Grundpreis der Gegenstände bezieht sich auf die Dauer von 1 Tag. Bei verspäteter Rückgabe sind wir berechtigt für jeden angebrochenen weiteren Tag den kompletten Tagespreis zu verlangen.
Die Zahlung des Gesamtpreises muss 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin beglichen werden, andernfalls ist der Betrag bei Abholung oder Lieferung in bar fällig.

3. Rücktritt
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Bei Rücktritt fallen folgende pauschale Rücktrittskosten an, abhängig von der Anzahl der Tage bis zur Veranstaltung (mindestens jedoch 25.- € ):
bis 30 Tage __________________________ 20%
29 bis 15 Tage ________________________ 40 %
14 - 7 Tage ___________________________ 75 %
ab 6 Tage ____________________________ 95 %

Sollte uns ein geringerer Schaden oder gar kein Schaden entstehen, so verzichten wir auf die volle Zahlung der Rücktrittskosten. Das Recht einen entsprechenden Nachweis zu bringen bleibt dem Vertragspartner ausdrücklich vorbehalten.

4. Rechte bei Mängeln
Wird unsere Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Dienstleistung kann ein Anspruch auf Herabsetzung des Preises (Minderung) geltend gemacht werden. Dieser Anspruch verfällt jedoch, wenn es schuldhaft unterlassen wird, uns einen Mangel anzuzeigen.
Für Mängel, die durch höhere Gewalt oder fehlende Unterstützung des Auftraggebers verursacht werden, sind Ansprüche ausgeschlossen.

5. Pflichten des Auftraggebers
Die Mietsache wird in einwandfreiem Zustand und gesäubert übergeben. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass sie ebenso wieder zurückgegeben wird.
Bei starker Verschmutzung wird eine Säuberungspauschale von 20.- € in Rechnung gestellt.
Wird eine Lieferung durch uns gewünscht, so ist eine ungehinderte Zufuhr des Equipments zum Veranstaltungsort zu ermöglichen. Soweit nicht anders vereinbart sind Helfer für Auf-/Abladen und ggf Auf-/Abbau zur Verfügung zu stellen.

6. Rücktritt durch uns
Wir können von dem Vertrag zurücktreten, wenn es uns wegen höherer Gewalt oder aus Gründen, die Dritte zu verantworten haben, nicht möglich ist die vereinbarten Leistungen zu erbringen (z.B. nicht Verfügbarkeit von Spielgeräten wg. Defekt oder Verlust, Krankheit von Mitarbeitern usw.).
Geleistete Zahlungen werden in diesem Fall von uns zurück erstattet. Ein darüber hinaus gehender Anspruch besteht nicht.

7. Haftung
Haftungsansprüche gegen ERLEB’ES und deren Mitarbeiter sind ausgeschlossen, solange nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.
Bei Schäden, die durch technischen Defekt unserer Module verursacht werden haben wir eine Versicherung abgeschlossen.
Für Verlust und Beschädigung von Equipment haftet der Auftraggeber.
Wir empfehlen dem Auftraggeber dringend eine geeignete Versicherung für die Veranstaltung abzuschließen.

8. Anspruchstellung, Verjährung
Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Leistungen müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung uns gegenüber unter der o.a. Anschrift geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert waren.
Die oben bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte.

9. Sicherheit
Für die meisten Spielgeräte ist eine Betreuung bzw Aufsicht nötig. Bei Anmietung ohne Betreuungspersonal von ERLEB’ES hat der Auftraggeber für geeignete Betreuung zu sorgen.

10. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge

Lieferung kann angeboten werden, bitte fragen Sie nach den zusätzlichen Kosten.



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