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SURFBOARD SIMULATOR / SURFBRETT / SURFBOARDSIMULATOR

Surfen Sie mit Ihren Gästen um die Wette! Mit unserem Surfsimulator auch ohne Wind kein Problem!

Angebots-ID: 61594


SURFBOARD SIMULATOR / SURFBRETT / SURFBOARDSIMULATOR


Mietpreis
EUR 599,00
pro Tag
EUR 949,00
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Surfen wie auf Hawaii. Ab sofort auch mitten in der Großstadt möglich! Wie? Natürlich mit unserem SURBOARD SIMULATOR.

Betreut wird auch diese Aktion durch unsere Animateure. Die Aktionszeit zum genannten Preis beträgt 6.0 Std.

Als Zusatzleistungen können wir Ihnen anbieten:

Pokale für die besten "Surfer"(auch mit individueller Gravur)
Urkunden
Moderator mit Beschallungsanlage
UNSER TIPP Überdachung (aufblasbarer Spinnenpavillon)
weiteres Eventzubehör

Größe (BTH) : ca. 5.0m x 5.0m x 3.0m
Stromanschluss: 230V / 16A

Für Mehrtagesmieten, Komplettpakete und Wiederverkäufer sind Rabatte möglich. Fragen Sie uns!

Weitere Angebote: Hüpfburgen, Rutschen, Fun-Sport, Aktionsgeräte, Fun-Food, Kinderanimation, Entertainment, Künstlervermittlung, Karaoke, Ton- und Lichttechnik

Unser komplettes Angebot finden Sie in unserem aktuellen Katalog, den Sie kostenlos bei uns bestellen können.



Preis ab Lager Chemnitz.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Events & Action Veranstaltungen

für Vermietungen (§ 1 bis § 14)

§ 1 : Wir stellen Ihnen für die Dauer des Mietvertrages den gewünschten Mietgegenstand nebst allem für den Betrieb notwendigen Zubehör gegen Entgelt zur Verfügung.
§ 2 : Das im Vertrag vereinbarte Entgelt ist bei Auslieferung des Mietgegenstandes bar und ohne Abzüge zu zahlen.
Ausgenommen sind anderweitige vertragliche Vereinbarungen.
§ 3 : Falls Sie den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Termin holen bzw. bringen können, informieren Sie uns bitte telefonisch unter 0172 / 8253062, sonst können weitere Kosten anfallen.
§ 4 : Treten bei der Anlieferung des Mietgegenstandes Verzögerungen auf, die auf Verkehrsunfall oder Stau zurückzuführen sind, so zieht dies keinen Mietnachlass nach sich.
§ 5 : Der Mieter verpflichtet sich, die mitgelieferte Anleitung vor der Nutzung zu lesen. Für Ihre Fragen, stehen
wir Ihnen gern zur Verfügung.
§ 6 : Stellen Sie beim Aufbau Beschädigungen am Mietgegenstand fest, nehmen Sie diesen nicht in Betrieb und
verständigen uns sofort telefonisch unter 0172 / 8253062.
§ 7 : Die Benutzung der Mietgegenstände erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Wir übernehmen keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die während der Benutzung auftreten.
§ 8 : Der Mietgegenstand ist sauber und termingerecht wieder bei uns abzugeben.
§ 9 : Für Schäden am Mietobjekt können Sie einen Objekthaftpflichtversicherung mit einer Selbstbeteiligung
von 10% abschließen. Diese deckt Schäden am Mietobjekt, die während der vereinbarten Nutzungsdauer
entstehen. Schäden die durch Diebstahl, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit entstehen, sind nicht mit
versichert. Der Preis für diese Versicherung beträgt 8,- € pro Miettag.
§ 10 : Der Mieter hat für die Beaufsichtigung des Mietobjektes während der gesamten Nutzung zu sorgen und kümmern sich, soweit erforderlich, für eine eventuelle behördliche Sondergenehmigung (z.Bsp. im öffentlichen
Verkehrsraum) und Absperrung.
§11 : Sollte, bei Anlieferung und Aufbau durch Mitarbeiter unserer Firma, der Mietgegenstand nicht aufgebaut werden und in Betrieb genommen werden können, da im Vertrag vereinbarte örtliche Gegebenheiten vom Mieter nicht beachtet worden sind, so sind 100% der im Vertrag vereinbarten Mietsumme und die komplette Anfahrt vom Mieter zu zahlen.
§ 12 : Sie können bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten für Sie den Vertrag stornieren.
Danach entstehen für Sie folgende Kosten :
- Bis 10 Tage vor Termin : 10% der Vertragssumme
- Bis 7 Tage vor Termin : 30% der Vertragssumme
- Bis 4 Tage vor Termin : 50% der Vertragssumme
- Bis 1 Tag vor Termin : 80% der Vertragssumme.
§ 13 : Sollten Sie den Mietgegenstand wegen schlechten Wetters nicht nutzen können, zahlen Sie 80% der vereinbarten Vertragssumme. Sie erhalten des weiteren einen Gutschein über 20% des Mietbetrages, welcher Ihnen bei der nächsten Buchung wieder gutgeschrieben wird.
Der Mieter ist verpflichtet, uns bis 2 Stunden vor Anliefertermin telefonisch zu unterrichten, wenn er wegen schlechten Wetters den Mietgegenstand nicht nutzen kann. Tut er dies nicht, so ist die volle Mietsumme, wie im Vertrag vereinbart, fällig. Dies gilt nicht bei Selbstabholung des Mietgegenstandes.
§ 14 : Die Vermietung an Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung unsererseits gestattet.

für den Verkauf (§ 15 - § 25)

§ 15 : Der Bestellwert darf 25,-Euro nicht unterschreiten, sonst werden Mindermengengebühren in Höhe von 5,- Euro fällig.
§ 16 : Bei Bestellern unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten von Nöten.
§ 17 : Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Events & Action.
§ 18 : Lieferungen an Neukunden werden stets als Nachnahmesendung verschickt, insofern keine andere Regelung im Kaufvertrag festgelegt ist. Der Versand an Postlageradressen, c/o Adressen und ans Postfach, erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorauskasse.
§ 19 : Beim Verkauf von Produkten, mit einem Warenwert von über 500,- Euro, ist ein schriftlicher Kaufvertrag nötig. Die darin festgelegten Punkte sind bindend. Der Kaufvertrag ist nur mit den Unterschriften beider Geschäftspartner gültig. Die Kündigungsfrist für einen Kaufvertrag beträgt 14 Tage (ab Datum der Erstellung). Kündigung des Kaufvertrages bzw. Änderungen darin bedürfen der Schriftform und sind nur mit den Unterschriften beider Geschäftspartner gültig.
§ 20 : Auf alle durch uns verkauften Produkte besteht eine Garantiezeit von 2 Jahren. Als Garantiefälle gelten Schäden, die auf Material- bzw. Verarbeitungsmängel zurückzuführen sind, nicht jedoch Beschädigungen die durch unsachgemäße Benutzung hervorgerufen wurden. Reparaturen die im Rahmen der Garantie behoben werden, müssen vor Reparaturbeginn von einer sachkundigen Person begutachtet werden. Danach kann die Reparatur von uns freigegeben oder durchgeführt werden. Wird das Gerät vor Beginn der Reparatur nicht begutachtet, werden die Reparaturkosten nicht übernommen. Bei Problemen und Fragen kontaktieren Sie bitte die Fa. Events & Action.
§ 21 : Reparaturen dürfen nur von Fachwerkstätten durchgeführt werden, ansonsten erlischt jeglicher Garantieanspruch. Jedoch muss der Reparaturauftrag durch die Firma Events & Action ausgelöst werden.
§ 22 : Der Kunde hat die Verpflichtung, die gelieferte Ware sofort auf Transportschäden zu überprüfen und Schäden dem Transporteur zu melden. Spätere Beanstandungen von Transportschäden, können nicht durch uns berücksichtigt werden.
§ 23 : Wir übernehmen keine Haftung und Ersatzzahlungen für Ausfälle und Schäden, die aus Material- und
Verarbeitungsmängeln, sowie aus verspäteten Lieferungen der bestellten Ware entstehen.
§ 24 : Sollten Sie Ihr Gerät während der Garantiezeit an Dritte verkaufen, so ist die restliche Garantiezeit auf den Käufer übertragbar.
§ 25 : Wir verkaufen, liefern und arbeiten ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese sind auf unserer Homepage, unter www.events-action.de nachzulesen oder fordern Sie diese telefonisch unter 0371 400 25 74 an.

für Vermittlungen und Subauftragnehmer (§ 26 - § 32)

§ 26 : Der VP2 garantiert, dass seien am Veranstaltungsort zum Einsatz kommenden Anlagen, Geräte und Instrumente den geltenden VDE-Bestimmungen und technischen Normen entsprechen.
§ 27 : Veranstaltungsausfall oder -Einschränkungen infolge nachgewiesener Krankheit / Arbeitsunfähigkeit eines VP, stellt keinen Vertragsbruch dar. Dies ist unverzüglich dem jeweils anderen VP mitzuteilen!
§ 28 : Eine ausgefüllte GEMA-Liste wird von VP-2 am Veranstaltungstag an VP-1 übergeben (entfällt bei Diskothek)
§ 29 : Der VP-2 unterlässt jegliche Eigenwerbung beim Veranstalter (ausgenommen ist der Verkauf von Tonträgern des Künstlers und die Abgabe von Autogrammkarten).
§ 30 : Alle für die Veranstaltungen erforderlichen Genehmigungen sind vom Veranstalter einzuholen. Eventuell fällige GEMAGebühren, sind in jedem Falle vom Veranstalter zu entrichten.
§ 31 : Die Vertragspartner verpflichten sich, stillschweigen über die Höhe der Gage gegenüber Dritter zu wahren.
§ 32 : Der VP-1 handelt gegenüber dem Veranstalter als Zahlungsempfänger, im Namen und auf Rechnung der Künstler, Musiker, Firmen und Hilfskräfte, die in diesem Vertrag unter VP-2 zusammengefasst sind.

Allgemeine Bedingungen (§ 33 - § 45)

§ 33 : Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen, ab Datum der Erstellung. Angebote gelten nur für den in der Anschrift genannten Kunden und dürfen nicht ohne unsere Zustimmung an Dritte weitergereicht werden.
§ 34 : Buchungen sind nur verbindlich, wenn ein gültiger Vertrag vorliegt.
§ 35 : Bei Ereignissen, die infolge höherer Gewalt die Nichterfüllung des Vertrages bedingen, gelten die Bestimmungen des BGB.
§ 36 : Die Kündigungsfrist für diese Verträge beträgt 21 Tage und ist nur schriftlich gültig.
§ 37 : Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform und sind nur mit den Unterschriften beider Vertragspartner gültig. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
§ 38 : Bei schuldhafter oder fahrlässiger Vertragsverletzung im Sinne des BGB wird eine Konventionalstrafe in Höhe des vereinbarten Nettobetrages zugunsten des, bzw. der geschädigten Vertragspartner fällig. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 39 : Sollten Rechnungsbeträge aus Forderungen der Fa. Events & Action Veranstaltungen nicht bis zum
angegebenen Fälligkeitsdatum beglichen seien, so werden Verzugszinsen auf den geforderten Gesamtbetrag von 7% p.a. (über dem gesetzlichen Basiszins) berechnet. Des Weiteren behalten wir uns vor, für jede gesendete Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,-€ (Bearbeitungsgebühr) zu erheben.
§ 40 : Das Zahlungsziel für Überweisungen ist auf 14 Tage nach Rechnungslegung festgesetzt. Ausgenommen davon sind schriftlich vereinbarte Veränderungen dieser Frist. Diese Änderung muss von beiden Vertragspartnern unterschrieben, und somit anerkannt, seien.
§ 41 : Der Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Chemnitz.
§ 42 : Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt.
§ 43 : Der Vertrag ist nur mit den Unterschriften beider Vertragspartner gültig.
§ 44 : Die oben genannten Geschäftsbedingungen sind bindender Bestandteil eines jeden Vertrages.
§ 45 : Mit Ihrer Unterschrift bestätigen beide Vertragspartner die Richtigkeit der inhaltlichen Angaben und finanziellen Vereinbarungen, sowie die Anerkennung der Geschäftsbedingungen der Fa. Events & Action Veranstaltungen.



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