1. Der Mieter ist verpflichtet, die überlassenen Teile sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
Bei Verschmutzung sind die Teile zu reinigen. Für Schäden die über die normale Abnutzung
hinaus entstanden sind, haftet der Mieter voll. Schäden sind sofort zu melden,
spätestens jedoch bei der Abholung.
2. Dem Mieter ist es untersagt, das gemietete Material an Dritte weiter zu geben.
3. Bestehende Bandenwerbung die sich auf den Banden befindet, darf nicht verändert,
abgekratzt oder überhängt werden. Der Mieter darf nach vorheriger Rücksprache eigene
Werbung an den Banden anbringen.
4. Der Mieter stellt den Vermieter, soweit zulässig, von allen Ansprüchen Dritter aus
Anlass der Überlassung der Gegenstände frei.
5. Der Mieter haftet für jegliche Schäden an der gemieteten Courts, unabhängig davon,
ob der Schaden von ihm oder einem anderen verschuldet bzw. verursacht wurde.
Es wird empfohlen, eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen.
6. Für Reparaturen von Schäden werden dem Mieter die anfallenden Arbeitsstunden in Höhe
von 16,50 € pro Stunde zzgl. MwSt. sowie die Kosten der Einzelteile in Rechnung gestellt.
Bei fehlenden oder bei unreparierbaren Teilen werden dem Mieter die Wiederbeschaffungskosten sowie
die notwendigen Auslagen voll in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind innerhalb von 8 Tagen nach
Rechnungsstellung fällig.
7. Bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Vertragsbeginn (Aufbautag) werden 40% der Gesamtmietgebühr
zzgl. MwSt. sofort fällig.
8. Stornierung wegen Wetterumständen werden mit dem Vermieter direkt Besprochen!
9. Die Mietgebühren wird nach Mietende bei Abbau sofort bar fällig!
10. Ab einer Entfernung von mehr als 50 km um den Standort kommen pro km 0,75 € + MwSt. dazu!