Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen:
I. ALLGEMEINES
1. Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum und ist für beide Parteien bindend. Verlängerungen der Mietdauer bedürfen der
Zustimmung des Vermieters. Diese Zustimmung ist jedoch in jedem Falle vor Ablauf der ursprünglichen vereinbarten Mietdauer von diesem
einzuholen. Stimmt der Vermieter der Mietverlängerung zu, gelten die Bedingungen des ursprünglichen Mietvertrages.
2. Der Mieter ist weder zur Weitervermietung noch zur unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung der Mietsache an dritte befugt.
3. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietdauer pfleglich zu behandeln und ausschließlich zum vertragsgemäßen Gebrauch zu nutzen.
Zeigt sich während der Mietdauer ein Mangel/Schaden an der gemieteten Sache, ist der Mieter verpflichtet, umgehend den Vermieter hiervon Mitteilung zu machen.
II. ZAHLUNGBEDINGUNGEN
Der Mietzins ist vor Mietbeginn zu zahlen
Allgemeine Mietbedingungen:
I. ALLGEMEINES
1. Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum und ist für beide Parteien bindend. Verlängerungen der Mietdauer bedürfen der
Zustimmung des Vermieters. Diese Zustimmung ist jedoch in jedem Falle vor Ablauf der ursprünglichen vereinbarten Mietdauer von diesem
einzuholen. Stimmt der Vermieter der Mietverlängerung zu, gelten die Bedingungen des ursprünglichen Mietvertrages.
2. Der Mieter ist weder zur Weitervermietung noch zur unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung der Mietsache an dritte befugt.
3. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietdauer pfleglich zu behandeln und ausschließlich zum vertragsgemäßen Gebrauch zu nutzen.
Zeigt sich während der Mietdauer ein Mangel/Schaden an der gemieteten Sache, ist der Mieter verpflichtet, umgehend den Vermieter hiervon Mitteilung zu machen.
II. ZAHLUNGBEDINGUNGEN
Der Mietzins ist vor Übergabe der Mietsache an den Mieter zu entrichten.
III. RÜCKGABE
1. Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer hat der Mieter die Mietsache in einwandfreiem Zustand dem Vermieter zurückzugeben.
Die Rückgabe hat an den Vermieter bzw. einen seiner Bevollmächtigten persönlich zu erfolgen bis spätestens 18:45 Uhr.
Fällt das Ende der Mietzeit auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so hat der Mieter mit dem Vermieter eine Vereinbarung über den Rückgabezeitpunkt
zu treffen, damit eine ordnungsgemäße Übergabe der Mietsache gewährleistet ist.
Eventuelle Schäden sind, ungeachtet der Verpflichtung des Mieters zur sofortigen Anzeige von Mängeln oder Schäden an der Mietsache,
dem Vermieter spätestens bei Rückgabe unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtig, zusammen mit dem Vermieter bzw. einem
seiner Mitarbeiter die Mietsache bei Rückgabe auf eventuelle Schäden zu untersuchen.
2. Schäden werden nach der Reparatur vom Vermieter in Rechnung gestellt.
3. Für Folgeschäden, auch Dritten gegenüber, wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.
4. Die transportierten Gegenstände müssen vom Mieter selbst versichert werden.
IV. SONSTIGES
1. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Vermieters.
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