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Auto- & Nutzfahrzeughaus-5SeenGbR Gilching

ZU VERMIETEN! PKW-Anhänger Thule/Brenderup mit Plane & Spregel_Kippi 200

Angebots-ID: 900323


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PKW-Anhänger (750 Kg) mit Plane & Spregel (Kippi 200):

Mietpreis (e): ab 12 € pro Tag, incl. MWST, zuzügl. Zubehör & Kaution.
Stunden-, Nacht-, & Wochenendtarife auf Anfrage.

7 Tage: ab 10 € pro Tag, incl. MWST, zuzügl. Zubehör & Kaution.
Stunden-, Nacht-, & Wochenendtarife auf Anfrage.
Zubehör-Mietpreise: Adapter: 2,-- €; Fangseil: 2,-- €.
Kaution: € 100,-- .
Im Schadensfall zu leistende Selbstbeteiligung: € 250,-- .



Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Autohauses-5Seen GbR-Obby.

Autohaus-5Seen GbR-Obby. für den Verkauf & die Vermietung von Automobilen & Nutzfahrzeugen.

1. Allgemeines: Die folgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf-, vermietungs- und Lieferungsverträge bezüglich unserer Fahrzeuge. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs-, Vermietungs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an; eine gesonderte Anerkennung tritt nur ein, falls wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Der Umfang jeder Lieferung richtet sich ausschließlich nach den Angaben des Angebots. Alle mündlichen Nebenabreden und evtl. nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer oder Vermieter ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Unsere Verkaufsbedingungen bzw. Vermietungsbe-dingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller (Käufer). Die in Prospekten, Anzeigen, Preislisten-/ Tabellen oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewicht, Maß(e)- und Leistungsbe-schreibungen sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden. Der Verkäufer oder Vermieter behält sich Änderungen und Formänderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand und sein Aussehen nicht wesentlich geändert werden oder wurden. Dies gilt auch bei Vermietungs-verträgen. Der Verkäufer oder Vermieter ist an sein Angebot vier Wochen gebunden, wenn nicht anderweitige Abreden getroffen werden oder wurden. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes bzw. verbindliches Angebot. Der Kaufvertrag oder Mietvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer oder Vermieter die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kauf-/Mietgegenstandes innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt oder den Kauf-/Mietgegenstand geliefert hat. Offenkundige Rechenfehler oder Irrtümer in der Preisangabe bzw. Warenbezeichnung darf der Verkäufer/Vermieter nachträglich richtig- stellen oder ergänzen. Pläne, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstige Unterlagen stellen wir nur unter Wahrung unserer Eigentums- und Urheberrechte zur Verfügung. Eine Weitergabe an Dritte darf nur erfolgen, wenn wir vorher ausdrücklich schriftlich zustimmen. 2.Preise Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers/Vermieters genannten Preise. Alle Preise verstehen sich ab Verkäufer/Vermieter und ausschließlich MWSt, Kaution, Zubehör, Werkskosten, Verpackung, Fracht, Zulassung, Porto, Versicherung(en) und sonstiger Versandkosten. Die Vereinbarung von Skonto oder Rabatt bedarf der schriftlichen Bestätigung. Alle Preise werden zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Alle Nebengebühren, öffentlichen Abgaben, sowie etwa neu hinzukommende Steuern, Kautionen, Frachten etc., oder deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen oder versteuert wird, sind vom Käufer zu tragen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die im Angebot des Verkäufers/ Vermieters genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und schriftlich vom Verkäufer/Vermieter bestätigt werden, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen, Vermietungen und Lieferung(en) an Dritte gilt der Besteller/Käufer als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. 3. Zahlungsbedingungen: Zahlungen haben direkt an uns zu erfolgen, alle Zahlungen an Vertreter oder sonstige Personen gehen auf Gefahr des Zahlenden. Schecks, Wechsel und evtl. andere Zahlungsmittel werden nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt angenommen. Die Annahme von Wechseln bedarf der gesonderten Vereinbarung. Einziehungs- und Diskontspesen werden dem Käufer berechnet. Weiterbegebung und Prolongation eines Wechsels gelten nicht als Erfüllung. Für die termingerechte Vorzeignung, Benachrichtigung, Protestierung usw. wird seitens des Verkäufers/Vermieters keine Haftung übernommen. Kommt bei vereinbarter Ratenzahlung der Käufer mit zwei Raten in Verzug, so wird der gesamte Restkaufpreis zur Zahlung fällig. Der Restkaufpreis ist ab Fälligkeit mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verzinsen. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechts-kräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Der Verkäufer/Vermieter hat das Recht vom Vertrag zurückzu-treten, wenn ihm nach Vertragsschluss bzw. Abschluß Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers bekannt werden, durch welche ihm seine Rechte nicht mehr genügend gesichert erscheinen. In diesem Fall kann der Auftragnehmer auch Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausge-lieferte Ware zurückhalten oder die Weiterarbeit einstellen. Dies gilt auch für Vermieter. Diese Rechte stehen dem Autragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf dem selben rechtlichen Verhältnis beruhen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner. 4. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers, Vermieters bzw. des Auftragnehmers. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftrag- geber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetre- tenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigen Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherung nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehenden Waren ist der Auftragnehmer als Verkäufer, Vermieter oder Hersteller gem. § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muß der Auftraggeber auf das Eigentum des Verkäufers/Vermieters hinweisen und den Auftragnehmer unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Auftraggeber. Die Geltendmachung des Eingntumsvorbehaltes gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Der Verkäufer/Vermieter behält sich den Rücktritt vom Vertrag bei Stellung eines Insolvenzantrages vor. Der Käufer ist verpflichtet, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sämtliche gelieferten Gegenstände herauszugeben. 5. Lieferung: Unsere Lieferver-pflichtung steht bei Geschäften mit Unternehmern unter dem Vorbehalt richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, nicht richtige oder verspätete Belieferung ist durch uns verschuldet. Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, der Verkäufer/ Vermieter hat eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme bzw. mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers, wie z.B. Leistung von Anzahlungen. Fixgeschäfte sind ausgeschlossen. Bei Verkäufern/Vermietern sind die Lieferfristen und Termine eingehalten, wenn die Ware innerhalb Lieferfrist oder zu dem Liefertermin das Werk, den Verkäufer, den Vermieter, verläßt. Die Lieferfrist gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft bzw. der Versandankündigung als eingehalten, wenn die Absendung ohne Verschulden des Verkäufers/Vermieters unmöglich ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen von Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet mit den Rechten des Verkäufers/Vermieters aus Verzug des Bestellers - um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluß in Verzug ist. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen/-termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will oder kann, nicht von der Setzung einer angemessenen, in aller Regel vier Wochen betragen- den Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, daß er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Liegt seitens des Verkäu- fers/Vermieters lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, ist der Schadenersatz auf die Mehraufwendung für einen Deckungskauf oder Ersatzvornahme beschränkt. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen. Der Bestseller darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Tranport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werde vom Verkäufer/Vermieter nicht zurückgenommen. Der Käufer/Mieter hat für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. 6. Übernahmebedingungen Tritt der Besteller nach Vertragsabschluß und vor der Erfüllung vom Vertrag zurück, so ist der Verkäufer/Vermieter berechtigt, 15 % des Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen, wobei das Recht auf die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens vorbehalten bleibt. Tritt der Besteller nach Vertragsabschluß und während der Erfüllung des Vertrags vom Vertrag zurück, so ist der Verkäufer/Vermieter berechtigt, 20 % des Kauf-/Miet-preises als Abstandssumme zu verlangen, wobei das Recht auf die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens vorbehalten bleibt. Bleibt der Besteller nach Anzeige der Fertigstellung mit der Übernahme, der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder der Stellung einer etwa vereinbarten Sicherheit länger als 10 Kalendertage im Rückstand, so ist der Verkäufer/Vermieter nach Setzung einer Nachfrist von 14 Kalendertagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall ist der Verkäufer/Vermieter berechtigt, mindestens 25 % des Kauf-/Mietpreises als Abstandssumme zu verlangen, wobei das Recht auf Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten bleibt. Dem Besteller wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden, oder wesentlich niedriger als die genannte Pauschale. 7. Versand: Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gemäß jeweils gültiger Preise/ Preistabelle des Verkäufers / Vermieters oder des Herstellers ab Werk. Ein vom Käufer gewünschter Versand geschieht auf seine Kosten steht ab Verkäufer / Vermieter bzw. Lieferwerk und auf die Gefahr des Käufers. Eine Gewährleistung auf etwa erteilten Versandvorschriften wird vom Verkäufer / Vermieter nicht übernommen. 8. Gewährleistung für die Güte des verarbeitenden Materials, der Konstruktion und Ausführung leistet der Verkäufer/Vermieter dem ersten Abnehmer gegenüber bei neu hergestellten Gütern / Sachen Gewähr auf die Dauer von zwei Jahren. Bei gebrauchten Gütern / Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist soweit der Käufer Verbraucher ist ein Jahr. Soweit der Käufer gebrauchter Guter / Sachen Unternehmer ist, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Beanstandungen oder Mängel wegen erkennbarer, unvollständiger und unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens nach Empfang der Ware dem Verkäufer / Vermieter schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei beider-seitigem Handelsgeschäft unter Kaufleuten bleiben die §§377, 378 HGB unberührt. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftrag- geber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurück- treten. Für die Ersatzlieferung und die Ausbesserung wird in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Jedoch besteht die Gewährleistung nur bis zum Ende der Gewährleistungszeit für den ursprünglichen Gegenstand, soweit nicht eine gesetzliche Regelung eingreift. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen. Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall der schriftlichen Erklärung des Verkäufers/Vermieters und Bestätigung.Für Teile, die der Verkäufer/Vermieter nicht selber herge-stellt hat, übernimmt dieser nur in der Form eine Gewährleistung, in welcher ihm selber vom Verkäufer/Vermieter, Herstellerwerk dieser Teile Gewährleistung geleistet wird und vorrangig nur in Form der Abtretung solcher Ansprüche an den Besteller. Die vom Verkäufer/Vermieter oder vom Hersteller übernommene Gewährleistung erlischt, wenn der gelieferte Gegenstand von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der vorgenommenen Veränderung steht. Die Gewährleistung wird ferner ausgeschlossen, wenn eine Überschreitung des nach den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zulässigen Gesamtgewichts oder der Achsbrücke oder dem Liefervertrag zugrunde liegenden Nutzlast oder Fahrgestelltragfähigkeit festgestellt wird. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf fahrlässige und/oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, werden von der Gewährleistung ausgeschlossen. 9. Haftung Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Ein Ausschluß oder eine Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den Vertragsbezeichnungen der Parteien ergeben, ist je nach der gesetzlichen Streitwertgrenze das Amtsgericht München, Starnberg, FFB, LL, oder Augsburg zuständig. Außerdem gilt ausdrücklich das zuständige Amtsgericht, Landgericht oder das Oberlandes-Gericht für den Lkr. STA als Erfüllungsort. Auf das Vertrags-verhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Teil 2: Datenschutz, Urheberrecht & AGB´s Verantwortlich für den Inhalt dieser Webseite ist das Autohaus-5Seen GbR GbR_Obby. unter unten angegebener Anschrift im folgenden immer Autohaus-5seen GbR_Obby. genannt. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Zugriff auf die Händler-& Vermieter-Webseite. 1. Geistiges Eigentum Sämtlicher Materialien im Rahmen dieser Webseite sind geistiges Eigentum des Autohauses-5Seen GbR_Obby. und urheberrechtlich geschützt. Diese Materialien dürfen weder kopiert noch reproduziert werden, ausgenommen in dem Umfang, wie er erforderlich ist, um sie online betrachten zu können. Ansonsten ist die vorherige Zustimmung des Autohauses-5seen_Obby. erforderlich. Sie dürfen jedoch komplette Seiten der Webseite für persönliche Zwecke ausdrucken. Die vorangehenden Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Das Autohaus-5Seen GbR gibt Ihnen unter Umständen von Zeit zu Zeit Gelegenheit, Wallpapers, Screensaver und andere Dienstprogramme von der Webseite herunterzuladen. Derartige Downloads fallen unter die HallmannGbR Download-Geschäftsbedingungen. 2. Links auf die Webseite soweit durch Links oder Hyperlinks auf andere Webseiten oder Webpages verwiesen wird, übernehmt das Autohaus-5Seen GbR_Obby. keine Haftung oder Verantwortung für den Inhalt dieser Seiten. Dies bezieht sich auf die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der dort bereitgestellten Inhalte, sowie auf die Datenschutzbestimmungen des entsprechenden Anbieters. 3. Genauigkeit von Informationen Die Inforfationen dieser Webseite sind für Kunden des Autohauses-5Seen GbR_Obby. in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt und unter Umständen auf andere Länder nicht anwendbar. Das Autohaus-5Seen GbR_Obby. achtet mit der gebotenen Sorgfalt auf Genauigkeit und Aktualität der Inhalte dieser Webseite. Das Autohaus-5Seen GbR_Obby. behalten sich jedoch das Recht vor, Produktspezifikationen jeder Zeit ohne Vorankündigung ändern zu dürfen. 4. Haftungsausschluss: Soweit nicht zwingende gesätzliche Regelungen oder andere ausdrückliche Vereinbarungen entgegenstehen, übernehmt das Autohaus-5Seen GbR_Obby. keine Haftung für irgendwelche direkten und indirekten Schäden die sich aus der Nutzung dieser oder einer damit verlinkten Webseite ergeben. 5. Datenschutz: Das Autohaus-5Seen GbR_Obby. respektiert die Privatsphäre von Personen, die diese Webseite besuchen, und hält sich strikt an die Datenschutzgesetze der Länder, in denen das Unternehmen geschäftlich tätig wird. Dieser Absatz 5 umreißt unsere Politik im Hinblick auf die Erfassung, Nutzung und Speicherung von persönlichen Daten. Damit Ihre über diese Webseite gestartete Informationsanfrage bearbeitet werden kann, muß das Autohaus-5Seen GbR_Obby. persönliche Daten von Ihnen erfassen, die durch weltweite Datenschutzgesetze geschützt sind. Als freies Automobil- & Nutzfahrzeughaus und der Internationalen Unternehmerischen Tätigkeit des Autohaus-5Seen GbR_Obby. bestrebt ist, sämtliche Gesetze einzuhalten. Das Autohaus-5Seen GbR_Obby. hat sämtliche erforderlichen Schritte unternommen, um dafür zu sorgen, dass das Unternehmen sämtliche Verpflichtungen im Rahmen der länderspezifischen Gesetzgebungen und der EU-Direktive zum Schutz persönlicher Daten einhält. Mit Ihrer nachfolgenden Autorisierung geben dem Autohaus-5Seen GbR_Obby. die Erlaubnis, Ihre Daten zu erfassen, zu verarbeiten. Diese Webseite ist ausgewählt unsere Niederlassung(en) und unseren und deren Mitarbeitern zugänglich machen zu können, die auf der Basis entsprechender geschäftlicher Informationsbe-dürfnisse Zugangsrechte haben. Ihre Daten werden zum Zwecke der Personalisierung der Zustellung von Inhalten oder Dienstleistungen verwendet, um so Ihren persönlichen Übermittlungsbedürfnissen nachzukommen, weiter zu Zwecken der Marktforschung und der Nachverfolgung von Verkaufsdaten. Diese individualisierte Vorgehensweise das Autohaus-5Seen GbR_Obby. bei der Bereitstellung zielgerichteter Informationen auf der Basis von persönlichen Daten, die Sie zur Verfügung stellen, darf das Autohaus-5Seen GbR_Obby. und deren Niederlassungen und folgenden zu dem Autohaus-5Seen GbR_Obby. gehörenden Unternehmen in Anspruch genommen werden. (zum Verkauf & Vermietung von Fahrzeugen und zur Erbringung von Dienstleistungen); für Finanzierungs-/Leasing-Optionen. Das Autohaus-5Seen GbR_Obby. geben ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Falls Sie nicht wünschen, dass Ihre persönlichen Daten in der Datenbank des Autohauses-5Seen GbR_Obby. gespeichert werden, schicken Sie bitte eine E-Mail an oben stehende Adresse. Nicht persönliche, identifizierbare und automatisch erfasste Informationen In einigen Fällen ist es möglich, dass das Autohaus-5Seen GbR_Obby. Informationen über Sie erfasst, die allgemein gültiger Natur sind und keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen. Beispiele für diese Art von Informationen sind der Internet-Browser-Typ, den Sie verwenden, die Art des Betriebsystems Ihres Computers und der Domainname der Webseite. von welcher der Link auf die Webseite des Autohauses-5Seen GbR_Obby. oder Werbung erfolgte. 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Ansprechpartner Wenn Sie bereits über diese Webseite persönliche Daten übermittelt haben und möchten, daß diese Informationen aus den Unterlagen und Datenbanken des Autohauses-5Seen GbR_Obby. gelöscht werden, so schreiben Sie bitte eine e-mail an obenstehende Adresse. Das Autohaus-5Seen GbR_Obby. werden sich daraufhin im Rahmen des Möglichen darum bemühen, diese Informationen aus vorhandenen Dateien zu löschen, und Ihnen eine Bestätigung der Löschung Ihrer persönlichen Daten zukommen lassen. 7. Download-Geschäftsbedingungen des Autohauses-5Seen GbR_Obby. Das Autohaus-5Seen GbR_Obby. gewährt Ihnen hiermit eine nicht-exklusive persönliche Lizenz zur Nutzung des Materials, das Sie gerade herunterladen wollen (im Folgenden die "Materialien"), die stets an folgende Bedingungen gebunden ist: Die Materialien sind geistiges Eigentum des Autohauses-5Seen GbR_Obby. und urheberrechtlich geschützt. Es ist Ihnen untersagt, für die Materialien oder die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte Unterlizenzen zu erteilen, weiterzugeben, zu übertragen oder zu verkaufen. Trotz ständiger Aktualisierung der Inhalte dieser Webseite kann eine Haftung oder Garantie für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen durch das Autohaus-Zentrum-5Seen GbR_Obby. nicht übernommen werden. Insoweit gilt also ebenfalls unser Haftungsausschluß gemäß vorstehender Ziffer 4. 8. Gerichtsbarkeit Für die Nutzung der Webseite des Autohauses-5Seen GbR_Obby. gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus der Nutzung der Webseiten resultieren, ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, Starnberg, München oder der Sitz einer der Niederlassungen in der Bundesrepublik Deutschland.

Impressum:
Firmenname: Autohaus-5Seen GbR_Obby. Hallmann GbR
Straße: Andechser Straße 7
DE-82205 Gilching-Obby.
Tel.: 0049-(0) 8105 - 771898
Fax: 0049-8105-77 14 813
Mobil: 0049-(0) 171 - 206 44 36
e-mail: hallmanngbr@az-5seen.eu
e-mail Autohaus-5Seen GbR:
autohaus-5seen@az-5seen.eu
Internet: www.az-5seen.eu
Umsatzsteuer-Nr.: DE-267 725 537
Steuer-Nr.: 161/162/12408
Finanzant: Starnberg
Vertretungsberechtigt:
H. & B. Hallmann
Inh.Autohaus-5SeenGbR



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