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3-fach Fahrradträger (Fahrradheckträger) für Anhängerkupplung

Modell: Thule EuroWay G2 922; Testsieger Stiftung Warentest 06/2011

Angebots-ID: 987910


3-fach Fahrradträger (Fahrradheckträger) für Anhängerkupplung



3-fach Fahrradträger (Fahrradheckträger) für Anhängerkupplung



3-fach Fahrradträger (Fahrradheckträger) für Anhängerkupplung



3-fach Fahrradträger (Fahrradheckträger) für Anhängerkupplung



3-fach Fahrradträger (Fahrradheckträger) für Anhängerkupplung


Mietpreis
EUR 19,00
pro Wochenende
EUR 39,00
pro Woche

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Aktvit
c/o mimimoma media
Tuchmacher Str. 48b
DE-14482 Potsdam
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Beschreibung
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Der Wochenendtarif gilt von Freitagmittag 12.00 Uhr bis Montagmittag 12.00 Uhr.

Auf den Fahrradträger können maximal 3 Fahrräder mit einem Gesamtgewicht von 60 kg zugeladen werden. Sie erhalten eine kurze Einweisung in die Benutzung.

Der Heckträger ist mit 16 kg vergleichsweise leicht und passt auf die PKW-üblichen Kugelkopfanhängerkupplung mit 13-PIN Steckeranschluss. Für Fahrzeuge mit älteren 7-PIN Steckeranschluss ist ein Adapter notwendig (wird nicht mitvermietet).

Der Fahrradträger ist abklappbar. Die Heckklappe Ihres Kombis bleibt damit stets zugänglich; auch bei aufgeladenen Fahrrädern.

Heckträger und Fahrräder sind abschließbar.

Sie benötigen für den Fahrradträger ein zum PKW identisches separates Fahrzeugkennzeichen. Ein Blankokennzeichen kann für die Mietdauer zur Verfügung gestellt und mit einem Edding selbst beschriftet werden. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Schriftnorm für Fahrzeugkennzeichen ist der Mieter selbst verantwortlich. Vorschriftsmäßig gestanzte Kennzeichen können Sie bei verschiedenen Anbietern im Internet bestellen, beispielsweise bei Amazon ab ca. 7 Euro mit 1 Tag Lieferzeit.

Der Standort des Fahrradträger befindet sich im Weberpark Babelsberg (Südpassage). Parkplätze befinden sich im Zugangsbereich Alt Nowawes 65.

Da hier ein privat genutzter Fahrradträger angeboten wird, bitten wir um Verständnis, dass die abgesprochenen Übergabezeitpunkte verbindlich sind.

Emailkontakt: miet24@aktvit.de



1. Zustandekommen des Mietvertrages

1.1. Das Vermietangebot auf miet24.de ist unverbindlich und stellt kein Angebot im Rechtssinne dar. Ebenso unverbindlich sind bloße Terminanfragen des Mietinteressenten.

1.2. Der Mietvertrag kommt verbindlich zustande, wenn

a.) der Vermieter die Verfügbarkeit für den angefragten Zeitraum bestätigt hat
und
b.) der Mieter die Buchung für den vom Vermieter bestätigten Zeitraum innerhalb eines Tages in Textform (Email oder Fax) erklärt.


2. Übergabe des Fahrradträgers

2.1. Der Fahrradträger ist am Standort Weberpark Babelsberg, Tuchmacherstr. 48 b (Zugang über Alt Nowawes 65), D – 14482 Potsdam-Babelsberg abzuholen und am Ende der Mietdauer wieder abzugeben.

2.2. Die Übergabe an den Mieter erfolgt nur gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen amtlichen Dokuments mit Lichtbild sowie Namen und Anschrift des Mieters.
2.3. Der konkrete Zeitpunkt der Übergabe wird individuell vereinbart (Emailkontakt: miet24@aktvit.de).


3. Mietdauer und Verspätungszuschläge

3.1. Bei Wochenendmiete kann der Fahrradträger jeweils ab Freitag 12.00 Uhr abgeholt werden und ist spätestens am darauf folgenden Montag um 12.00 Uhr zurückzubringen.

3.2. Bei Wochenmiete ist der Fahrradträger bis spätestens 10.00 Uhr des Folgetages nach Ablauf der jeweiligen Woche zurückzubringen. Beispiel: Abholung am Montag, dann Rückgabe bis Dienstag 10.00 Uhr der Folgewoche. Endet die Mietzeit an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag verlängert sich die Mietzeit bis 10.00 Uhr des folgenden Werktages.

3.3. Erfolgt die Rückgabe verspätet, sind für jede angebrochenen 24 Stunden eine Verlängerungsgebühr von 7,50 Euro zu zahlen.


4. Zahlungsbedingung

Die Zahlung des Mietpreises erfolgt in bar bei Abholung des Fahrradträgers.


5. Beschädigungen

Die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von Beschädigungen während der Mietzeit sind vom Mieter zu ersetzen zuzüglich einer Aufwandspauschale von 25 Euro. Kratzer an der Oberfläche des Fahrradträgers ohne Beeinträchtigung seiner Nutzungsmöglichkeit gelten nicht als Beschädigung und sind nicht zu ersetzen.


6. Rücktritt und Stornierungskosten

Ist der Mietvertrag verbindlich zustande gekommen, kann der Mieter bis drei Tage vor dem vereinbarten Abholtag vom Mietvertrag zurücktreten, ohne dass Stornierungskosten anfallen. Im Falle von Stornierungen bis einen Tag vor dem vereinbarten Abholtag hat der Mieter 50% einer Wochenendmiete zu zahlen, d.h. 9,50 EUR. Im Falle von Stornierungen am vereinbarten Abholtag oder der Nichtabholung fallen Kosten in Höhe einer Wochenendmiete von 19 Euro an.



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