1. Zustandekommen des Mietvertrages
1.1. Das Vermietangebot auf miet24.de ist unverbindlich und stellt kein Angebot im Rechtssinne dar. Ebenso unverbindlich sind bloße Terminanfragen des Mietinteressenten.
1.2. Der Mietvertrag kommt verbindlich zustande, wenn
a.) der Vermieter die Verfügbarkeit für den angefragten Zeitraum bestätigt hat
und
b.) der Mieter die Buchung für den vom Vermieter bestätigten Zeitraum innerhalb eines Tages in Textform (Email oder Fax) erklärt.
2. Übergabe des Fahrradträgers
2.1. Der Fahrradträger ist am Standort Weberpark Babelsberg, Tuchmacherstr. 48 b (Zugang über Alt Nowawes 65), D – 14482 Potsdam-Babelsberg abzuholen und am Ende der Mietdauer wieder abzugeben.
2.2. Die Übergabe an den Mieter erfolgt nur gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen amtlichen Dokuments mit Lichtbild sowie Namen und Anschrift des Mieters.
2.3. Der konkrete Zeitpunkt der Übergabe wird individuell vereinbart (Emailkontakt: miet24@aktvit.de).
3. Mietdauer und Verspätungszuschläge
3.1. Bei Wochenendmiete kann der Fahrradträger jeweils ab Freitag 12.00 Uhr abgeholt werden und ist spätestens am darauf folgenden Montag um 12.00 Uhr zurückzubringen.
3.2. Bei Wochenmiete ist der Fahrradträger bis spätestens 10.00 Uhr des Folgetages nach Ablauf der jeweiligen Woche zurückzubringen. Beispiel: Abholung am Montag, dann Rückgabe bis Dienstag 10.00 Uhr der Folgewoche. Endet die Mietzeit an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag verlängert sich die Mietzeit bis 10.00 Uhr des folgenden Werktages.
3.3. Erfolgt die Rückgabe verspätet, sind für jede angebrochenen 24 Stunden eine Verlängerungsgebühr von 7,50 Euro zu zahlen.
4. Zahlungsbedingung
Die Zahlung des Mietpreises erfolgt in bar bei Abholung des Fahrradträgers.
5. Beschädigungen
Die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von Beschädigungen während der Mietzeit sind vom Mieter zu ersetzen zuzüglich einer Aufwandspauschale von 25 Euro. Kratzer an der Oberfläche des Fahrradträgers ohne Beeinträchtigung seiner Nutzungsmöglichkeit gelten nicht als Beschädigung und sind nicht zu ersetzen.
6. Rücktritt und Stornierungskosten
Ist der Mietvertrag verbindlich zustande gekommen, kann der Mieter bis drei Tage vor dem vereinbarten Abholtag vom Mietvertrag zurücktreten, ohne dass Stornierungskosten anfallen. Im Falle von Stornierungen bis einen Tag vor dem vereinbarten Abholtag hat der Mieter 50% einer Wochenendmiete zu zahlen, d.h. 9,50 EUR. Im Falle von Stornierungen am vereinbarten Abholtag oder der Nichtabholung fallen Kosten in Höhe einer Wochenendmiete von 19 Euro an.