Mieten & Buchen

Willkommen bei Miet24! Jetzt registrieren | Warenkorb ( 0 )

SEAT Ibiza ST Kombi Kurz- und Langzeitmiete in Düsseldorf

Super günstige Preise, Studententarife und vieles mehr

Angebots-ID: 969568


SEAT Ibiza ST Kombi Kurz- und Langzeitmiete in Düsseldorf



SEAT Ibiza ST Kombi Kurz- und Langzeitmiete in Düsseldorf



SEAT Ibiza ST Kombi Kurz- und Langzeitmiete in Düsseldorf


Mietpreis
EUR 679,00
pro Monat

Anfrage stellen

Zeitraum wählen

Anmietdatum:
um
Uhr
Rückgabedatum:
um
Uhr

Sie haben Fragen zum Angebot?

Beschreibung
Mietbedingungen
Kalender
Kartenansicht
Häufige Fragen


Serienausstattung
Serienausstattung
ABS, elektronische Einparkhilfe, ESP, Klimaanlage
Fahrzeugdetails
Baujahr
2010
Höchstgeschwindigkeit in km/h
175
Mindestalter in Jahren
19
Motor und Leistung
1.4l Benzin mit 85PS
Verbrauch L/ 100 km
6.2
Airbags
2
Sitzplätze
5
Türen
5-Türer
Antrieb
Frontantrieb
Getriebe
Handschaltung
Kraftstoffart
Benzin
Hi-Fi Anlage
MP3
Umweltplakette
Schadstoffgruppe 4
Modell
Ibiza
Wir vermieten vom Kleinwagen über den Transporter bis hin zum Sportwagen alles was das Herz begehrt. Ob Kurz- oder Langzeitmiete - unsere Preise sind enorm günstig.

Zudem gibt es bei uns keine versteckten Preise, so sind Winterreifen bei jedem Fahrzeug selbstverständlich ohne Zusatzkosten im Winter an jedem Fahrzeug garantiert.

Wer über Miet24 mietet, erhält für jedes Fahrzeug eine kostenlose Vollkaskoversicherung mit einer SB von 950,- Euro.
Tagesmiete inkl. 100km für 39,- Euro, inkl. aller km 59,- Euro
Wochenendmiete inkl. 900km für 89,- Euro
Wochenmiete inkl. 2.000km für 199,- Euro
Monats- und Langzeitmiete für 679,- Euro inkl. 3.000km



Mietpreis:

Es gilt der auf der Internetseite angegebene Mietpreis, dieser ist brutto und enthält die gesetzlich festgesetzte MwSt. von 19%. Alle Kosten, die während der Miete entstehen (Treibstoff, Öl, Maut, etc..) sind vom Mieter zu bezahlen. Bei Übergabe ist das Fahrzeug vollgetankt und muss bei Rückgabe vollgetankt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, wird dem Mieter die nachzutankende Treibstoffmenge sowie eine Aufwandspauschale von 10,- Euro berechnet.

Haftung und Selbstbeteiligung:

Jedes Fahrzeug ist bei Vermietung grundsätzlich haftpflichtversichert. Im Schadenfall ist der entstandene Schaden am Mietfahrzeug voll durch den Mieter zu bezahlen, sofern er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Gegen eine Gebühr kann eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden, die Selbstbeteiligung beträgt dabei je Vollkaskoschadenfall 1.500,- Euro und im Teilkaskofall 500,- Euro. Durch eine Zusatzgebühr kann die Vollkaskobeteiligung auf 500,- Euro reduziert werden.

Mindestalter:
Grundsätzlich gilt ein Mindestalter von 19 Jahren für die Anmietung unserer Fahrzeuge. Lediglich im Bereich der Sportwagen gilt ein Mindestalter von 23 Jahren sowie mindestens 2-jähriger Führerscheinbesitz.

Berechtigte Fahrer:

Das Fahrzeug darf vom Mieter und von durch ihn bestimmte Personen gelenkt werden. Voraussetzung ist, dass die zusätzlichen Fahrer eine für das jeweilige Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzen und das für das jeweilige Fahrzeug angegebene Mindestalter erfüllen. Der Mieter ist verpflichtet, zu jeder Zeit Auskunft über den jeweiligen Fahrzeugführer zu erteilen.

Rückgabe des Fahrzeugs:

Das Fahrzeug muss zu den angegebenen Öffnungszeiten wieder abgegeben werden. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, so ist der Vermieter umgehend telefonisch oder per Email darüber in Kenntnis zu setzen.

Reservierung und Stornierung:

Reservierungen können bis zu 24 Stunden vor Reservierungsdatum kostenfrei storniert werden, andernfalls erlaubt sich der Vermieter eine Gebühr in Höhe des zu erwartenden Mietpreises zu erheben. Nach Zusage muss das Fahrzeug spätestens 2 Stunden nach der vereinbarten Zeit vom Mieter abgeholt werden, andernfalls erlischt die Reservierung.

Lieferung und Abholung der Mietfahrzeuge:

Sollte der Mieter die Lieferung und Abholung des gemieteten Fahrzeugs wünschen, so ist dies bis zu einer Entfernung von 25km zu einem Pauschalpreis von 25 Euro möglich. Bei einer Entfernung bis 50km wird eine Liefer- und Abholgebühr von 50,- Euro fällig. Lieferungen und Abholungen innerhalb Düsseldorfs werden mit 10,- Euro berechnet. Lieferungen mit einer Entfernung von mehr als 50km
sind Verhandlungssache und können separat vereinbart werden. Der Vermieter verpflichtet sich, bei Lieferung max. 1 Stunde nach der vereinbarten Zeit auszuliefern, andernfalls entfällt die Liefer- und Abholgebühr.

Reparaturen am Mietfahrzeug:

Der Mieter darf Reparaturen am Mietfahrzeug durchführen lassen, sofern sie eine Gesamtsumme von 100,- Euro nicht überschreiten. Andernfalls ist der Vermieter sofort über etwaige Defekte in Kenntnis zu setzen und wird, soweit möglich, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen. Sollte nur ein höherklassiges Fahrzeug zur Verfügung stehen, entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Kosten, sofern der Defekt am gemieteten Fahrzeug nicht eigenverschuldet i.S. einer groben Fahrlässigkeit ist.

Nutzungsbedingungen:

Folgende Dinge sind für unsere Mietfahrzeuge grundsätzlich untersagt:
- die Teilnahme an Rennsportveranstaltungen, Fahrsicherheitstrainings und Fahrzeugtests wie Leistungsmessungen oder ähnliches
- die Beförderung von giftigen oder leicht entzündlichen Stoffen
- die Weitervermietung ohne vorherige Genehmigung
- die Begehung von Straftaten aller Art, dazu zählen auch Zollvergehen oder ähnliches
- die Benutzung des Fahrzeugs in Ländern außerhalb der europäischen Union
- das Rauchen im Fahrzeug

Bei Fahrten ins Ausland ist der Vermieter vorher darüber in Kenntnis zu setzen, ggf. muss eine höhere Kaution erhoben werden. Sollte der Mieter o.g. Punkte missachten, erlischt ggf. der Versicherungsschutz und etwaige Schäden oder der Verlust des Fahrzeugs müssen durch den Mieter in voller Höhe selbst getragen werden.

Unfälle oder Schäden am Mietfahrzeug:

Im Falle eine Unfalls, eines Diebstahls oder eines sonstigen Schadens (z.B. Vandalismus) ist umgehend die Polizei zu verständigen und der Vermieter in Kenntnis zu setzen. Sollte dies nicht erfolgen, erlischt ggf. der Versicherungsschutz und der Schaden muss durch den Mieter in voller Höhe selbst getragen werden. Gleiches gilt für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Bedienung im Umgang mit dem Mietfahrzeug, z.B. Falschbetankung. Sollte der Mieter gegen eine der o.g. Regelungen bzgl. Haftung und Schaden verstoßen können gegen ihn auch etwaige Folgekosten wie Abschleppgebühren, Wertminderung, Verwaltungskosten etc. geltend gemacht werden.

Haftungsklausel:

Der Vermieter haftet bei Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Preise:

Alle in dieser AGB genannten Preise verstehen sich brutto inkl. der gesetzlichen MwSt. von 19%.

Gerichtsstand:

Der Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Stand 05.2011



Mai 2012
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
30
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Juni 2012
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
28
29
30
31
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
1
2
3
4
5
6
7
8
Juli 2012
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
25
26
27
28
29
30
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
1
2
3
4
5
August 2012
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
30
31
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
1
2
3
4
5
6
7
8
9
September 2012
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
27
28
29
30
31
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
1
2
3
4
5
6
7
Oktober 2012
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
24
25
26
27
28
29
30
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
1
2
3
4
November 2012
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
29
30
31
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Dezember 2012
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
26
27
28
29
30
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
1
2
3
4
5
6





Fragen & Antworten
Zu diesem Artikel wurden noch keine Fragen und Antworten eingestellt.