Um unsere Fahrzeuge mieten zu können, sollten Sie mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein der Klasse B (3) besitzen.
• Versicherungsleistungen:
Die genannten Preise sind inkl. einer Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug. Die Selbstbeteiligung für den Mieter beträgt für Teilkasko/Vollkasko-Fälle 3000,-/ 5000,- Euro. Abgestellte Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert werden.
• Einreisebestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass für in Länder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Einreise nicht gestattet ist. Ausnahmen können mit dem Vermieter separat vereinbart werden.
• Reservierung:
Eine verbindliche Reservierung ist nur gegen eine Anzahlung i.H.v. 200,- Euro per Vorkasse möglich. Diese wird selbstverständlich auf den Mietpreis angerechnet.
• Stornierung:
Sie können Ihre Fahrzeug-Reservierung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn gegen 100,- Euro Storno-Gebühr absagen. Innerhalb dieser 24h fallen 200,- Euro Stornierungsgebühr an.
• Kaution:
Bei Abholung des Fahrzeuges fallen 3000,- Euro Kaution an, welche in bar zu hinterlegen sind und nach mängelfreier Fahrzeugrückgabe wieder ausgezahlt werden. Alternativ können zwei gültige Kreditkarten des Mieters hinterlegt werden. Ebenso muss ein gültiger Personalausweis / Reisepass & Führerschein vorgelegt werden. Im Falle einer Beschädigung des gemieteten Fahrzeugs ist der Vermieter berechtigt vorerst die volle Kaution einzubehalten, bis die Reparatur durchgeführt wurde und die Schadenssumme bekannt ist.
• Inklusiv-Kilometer:
Folgende Kilometer sind bei Anmietung des Fahrzeugs inklusive, jeder weitere wird mit 2,00 Euro / KM berechnet: 1 Tag (24h) / 100 KM, Wochenende / 500 KM, 1 Woche (7 Tage) / 1000 KM, 1 Monat (30 Tage) / 1500 KM
• Weitergabe/Mietdauer:
Die Weitergabe und/oder Weitervermietung des Fahrzeugs durch den Mieter ist untersagt. Ausnahme bilden vorher mit dem Vermieter eingetragene Fahrer für das Fahrzeug. Eine Verlängerung des Mietvertrages ist nur mit Genehmigung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit zulässig.
• Nutzungsbereich:
Eine Nutzung des Fahrzeugs bei Motorsportveranstaltungen, Trackdays, Gleimäßigkeitsprüfungen u.Ä. ist untersagt. Der Vermieter behält sich bei übermäßigem Verschleiß vor, die Kosten der Instandsetzung anteilig oder komplett auf den Mieter zu verlagern.
• Straßenverkehrsordnung:
Der Mieter hat die Regeln der StvO. im gesamten Mietzeitraum einzuhalten. Jeder Verstoß ist unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und vom Mieter zu übernehmen.
• Winterreifen:
Sollte das Fahrzeug mit Winterreifen übergeben werden, ist die limitierte Höchstgeschwindigkeit von 240 KM/H (Index V) aus Sicherheitsgründen in jedem Fall einzuhalten.
• Schadenfälle:
Im Unfall- oder Schadensfalle (auch Bagatell) ist der Mieter in jedem Fall verpflichtet, das im Fahrzeug befindliche Unfallprotokoll vollständig auszufüllen und den Schaden dem Vermieter und der örtlichen Polizei unverzüglich mitzuteilen. Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz der aufgewandten Kosten. Glas- und Frostschäden gehen zu Lasten des Mieters. Eine Insassen-Unfallversicherung muss ggf. separat vom Mieter abgeschlossen werden. Der Vermieter haftet nicht für im Mietzeitraum aufgetretene Personenschäden der Insassen.
• Übergabe:
Das Fahrzeug wird dem Mieter schadenfrei, verkehrssicher, sauber und vollgetankt übergeben und sollte im gleichen Zustand zurückgegeben werden. Getankt werden darf ausschließlich Super Plus (ROZ mindestens 98 Oktan) und die Quittungen sind aufzubewahren und dem Vermieter bei der Rückgabe vorzuzeigen. Der Vermieter behält sich bei übermäßiger Verschmutzung vor, dem Mieter eine Reinigungspauschale i.H.v. 50€ in Rechnung zu stellen. Bei Übergabe wird das Reifenprofil protokolliert.
• Erfüllung und Kündigung des Vertrages:
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Fahrzeug in Besitz zu nehmen, wenn der Mieter den Vertrag verletzt oder wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Unzuverlässigkeit des Mieters herausstellt. Der Vermieter kann ein Vertragsangebot auch ohne Angaben von Gründen ablehnen. Vorbestellungen des Mieters, auch mündliche oder fernmündliche, sind verbindlich. Die Fahrzeuge müssen zum vereinbarten Abgabetermin übergeben werden. Das Fahrzeug braucht jedoch vom Vermieter nicht länger als eine Stunde nach dem vereinbarten Fahrantritt bereitgehalten werden. Es ist der vollständige Mietpreis zu entrichten.
Das Angebot gilt nur bei Verfügbarkeit vor Ort. Jede Mietanfrage wird individuell entschieden. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Magdeburg.