a)
Es gelten die am Tag der Fahrt gültigen Tarif- und Preislisten des Auftragnehmers. Berechnet wird grundsätzlich die Zeit ab / bis Garage. Im Fahrpreis enthalten sind der Chauffeurlohn, die gefahrenen Kilometer und die Mehrwertsteuer. Sonderleistungen sind nicht im Fahrpreis enthalten. Sie werden, soweit möglich, auf Wunsch gegen Aufpreis ausgeführt.
b)
Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Leistung. Von der vereinbarten Leistung abweichende zusätzliche Leistungen vergütet der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach den am Tag der Fahrt gültigen Tarif- und Preislisten des Auftragnehmers. Nutzen der Auftraggeber oder die Fahrgäste vereinbarte Leistungen nicht, obwohl diese vom Auftragnehmer angeboten werden, ist der Auftraggeber nicht berechtigt Minderung zu verlangen.
c)
In den Angeboten, Pauschalpreisvereinbarungen und Fahrpreisen sind Spesen für den Chauffeur, Fährgebühren, Parkgebühren u. dgl. nicht enthalten. Sollten während des Fahrauftrages Kosten dieser oder ähnlicher Art anfallen, vergütet der Auftraggeber, ersatzweise einer der Fahrgäste, diese dem Auftragnehmer am Ende der Fahrt in der angefallenen Höhe.