1.) Die Mietkosten errechnen sich aus einer Grundgebühr, den gefahrenen Km, Kraftstoffkosten, und Personalkosten. Zusatzleistungen werden bei Vertragsabschluß vereinbart.
2.) Keine Mindestmietzeit. Die Mietzeit beginnt und endet beim Vermieter in Stuttgart.
3.) Tagespauschalen, sowie Sondertarife für längerfristige Aufträge sind möglich. Bei Auftragserteilung / Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme in bar oder per Scheck zu leisten.
4.) Das Fahrzeug darf nur von einem beauftragten Mitarbeiter des Vermieter gefahren werden.
5.) Wird das Fahrzeug zu Ausstellungs- und Werbezwecken eingesetzt, darf es nur im Notfall (z.B. um es in Sicherheit zu bringen) bewegt werden. Den Platz zu wechseln ist nur dann gestattet, wenn es im Vertrag vereinbart wurde und nur die im Vertrag genannte und eingewiesene Person ist dazu berechtigt. Eine Überlassung an andere ist unzulässig. Der Mieter haftet während der Überlassungszeit für jeden entstandenen Schaden. Soweit die Fahrzeugversicherung für den Schaden eintritt, haftet der Mieter für Folgekosten aus der Einstufung durch den Versicherer.
6.) Das Fahrzeug ist in der KFZ-Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung für Personen- Sach- und Vermögensschäden, sowie in der KFZ-TK mit € 153,39 und VK mit € 511,30 SB versichert.
7.) Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt übergeben. Bei einer über den normalen äußerlich, durch Witterungseinflüsse enstandenen Verschmutzungsgrad hinausgehenden Verunreinigung, werden für anfallende Reinigungsarbeiten € 70,- zzgl. MwSt. berechnet.
8.) Evtl. anfallende Übernachtungskosten der Chauffeure bzw. des Sicherheitspersonals werden gegen Belege abgerechnet.
9.) Der Mieter hat das Recht vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Auftrag ist schriftlich vorzutragen. In diesem Falle sind, zeitlich abgestuft, an den Vermieter zu entrichten:
- bis zum 21. Tag vor dem Termin.................€ 102,26
- bis zum 14. Tag vor dem Termin.................50% der Auftragsumme
- bis zum 07. Tag vor dem Termin.................100% der Auftragsumme
Für die Berechnung ist er Eingang des Schreibens beim Vermieter maßgebend.
10.) Fällt das vereinbarte Fahrzeug aufgrund höherer Gewalt, infolge eines Unfalls oder eines sonstigen nicht vom Vermieter zu vertretenden Umstandes aus, so ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter ein Ersatzfahrzeug anzubieten. Steht kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle werden die bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten. Weitergehende Forderungen können nicht gestellt werden.
11.) Für witterungsbedingte Fahrausfälle oder unverschuldete Verspätungen übernehmen wir keine Haftung.
12.) Vereinbarungen oder Zusätze, die den Vertrag ändern oder ergänzen, bedürfen der Schriftform.
13.) Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, werden die übrigen Bedingungen davon nicht berührt.