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Lincoln Town Car Luxus-Stretchlimousine weiß 120 inch (8,7 Meter) Modell 2003 gehören zu den urtypische und meist gebauten Luxunslimousinen der Welt

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Angebots-ID: 122162


Lincoln Town Car Luxus-Stretchlimousine weiß 120 inch (8,7 Meter) Modell 2003 gehören zu den urtypische und meist gebauten Luxunslimousinen der Welt



Lincoln Town Car Luxus-Stretchlimousine weiß 120 inch (8,7 Meter) Modell 2003 gehören zu den urtypische und meist gebauten Luxunslimousinen der Welt



Lincoln Town Car Luxus-Stretchlimousine weiß 120 inch (8,7 Meter) Modell 2003 gehören zu den urtypische und meist gebauten Luxunslimousinen der Welt



Lincoln Town Car Luxus-Stretchlimousine weiß 120 inch (8,7 Meter) Modell 2003 gehören zu den urtypische und meist gebauten Luxunslimousinen der Welt


Mietpreis
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EUR 279,00
pro 2 Stunden
EUR 369,00
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Farbe
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Wir stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite, wenn es darum geht, einen unvergesslichen Moment zu planen. Ob für Ihre Hochzeit, Messeauftritte, Premieren, Shows, Partys oder den sicheren Transfer Ihrer Gäste und Kunden - wir garantieren absolute Seriösität und Ihre vollste Zufriedenheit!
Bei uns mieten Sie nicht nur ein Fahrzeug - bei uns bekommen Sie einen starken Partner für Ihre ganz speziellen unvergesslichen Momente! Sprechen Sie uns an wir freuen uns auf Ihren Kontakt, und fordern sich heute noch Ihr kostenloses und Verbindliches Angebot an.! Wir besitzen mehrere Limousinen, Oldtimer Fahrzeuge !!!

Innenausstattung: 1- Fabiege silbergraue Ledersitzbank, Anbordbedienung, Sonnenschiebedach, Sternenhimmel mit Lichtfarbwechsel, beleuchteter Bar mit Kühlfächern, Musikanlage CD/DVD 1 TFT, Klimaautomatik/Heizung, abschließbare Trennwand zum Fahrer, Chauffeur roten Teppich und vieles mehr...
Unsere Limousinen werden immer auf den neusten Stand gehalten mit LED Technik, und den neusten LED Seitenleuchten von Modell 2010.



Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Vertragsbedingungen
2.Mit Abschluss einer Buchung / Vertragserstellung zwischen dem Mieter und Vermieter (nachfolgend Vermieter genannt) hat der Mieter bindend die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung akzeptiert.
1.Verhalten im Fahrzeug
3.Das Rauchen und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in unserem Fahrzeug nicht gestattet.
1.Abschluss des Vertrages
4.Der Reservierung des gewünschten Fahrzeugtyps, die der Mieter per Internet bzw. per Telefon tätigt, folgt die Erstellung eines unverbindlichen Festpreis-Angebotes. Akzeptiert der Mieter dieses Angebot und sendet es innerhalb der genannten Frist unterschrieben zurück ist es ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch Eingang des unterschriebenen Antrages beim Vermieter zustande. Zeitnah zum Reservierungstermin wird die Rechnung an den Mieter gesandt.
1.Widerruf
5.Der Mieter kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen - ab dem Tag an dem die Reservierung gemacht wurde - ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das beschriebene Widerrufrecht gilt nicht, wenn die Reservierung weniger als sechs Wochen vor der Abholung des Autos gemacht wurde. Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind Stornierungen von Mietwagenbuchungen nicht mehr möglich. Der Widerruf ist zu richten an: Vermieter
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Mieter diese selbst veranlasst hat. Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind Stornierungen von Mietwagenbuchungen nicht mehr möglich.
Bei Stornierungen nach Ablauf der Widerrufsfrist fallen ...
1.Innerhalb 8 Tage 0%
2.Innerhalb 5 Tage 25%
3.Innerhalb 3 Tage 50%
4.Innerhalb 2 Tage 80%
5.Innerhalb 1 Tag 100%
... Stornogebühren vom gebuchten Auftragswert an.
1.Mietpreis
6.Die Preise für alle durchgeführten Fahrten werden im Vorfeld schriftlich mit dem Mieter vereinbart.
7.Als Mietpreis gelten grundsätzlich die bei Anmietung vereinbarten Tarife. Preisänderungen können nach Vertragsabschluss nicht vorgenommen werden.
8.Sollte der Mieter das gebuchte Fahrzeug erst später abholen als vereinbart, so wird der anteilige Preis für den nicht genutzten Zeitraum nicht erstattet. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen.
9.Bei Angabe falscher Daten (bei Stundenanzahl oder Km) werden bei Abweichungen von mehr als 15 Minuten bzw. 20 km (10% ab 100 km) die Mehrkilometer bzw. -Stunden in Rechnung gestellt.
10.An- und Abfahrt 20 km um Standort Hilchenbach herum ist frei, über 20 km wird diese im Angebot bzw. Festpreis vereinbart.
11.Pro gebuchter Stunde sind 50 km frei, jeder weitere Kilometer kostet 90 Cent.
12.Mindestmietzeit des Fahrzeuges 1 Stunde.
13.Jede angebrochene Stunde gilt als volle Stunde.
14.Alle genannten Preise sind inkl. Mehrwertsteuer.
1.Zahlungsbedingungen
15.Die Zahlungen sind eine Woche vor Fahrtantritt auf das angegebene Konto zu leisten. Anzahlung nach Vereinbarung und Event.
16.Preisvereinbarungen sind inkl. aller vereinbarten zu fahrenden Kilometer (basiert auf ungefährer Fahrstreckenangabe), Fahrer, Fahrerspesen im Inland, An- und Abfahrt, Betriebsstoffe und KFZ-Versicherung.
17.Nicht enthalten sind: Eintritte, Park- & Fährkosten sowie Straßengebühren.
18.Sonderkonditionen für Langzeitmieter, Agenturen/Vermittler, Dauerkunden.
1.Änderungen/Rücktritt
19.Bei widrigen Straßenverhältnissen (z.B. Schnee, Glatteis, nicht zumutbarer oder unpassierbarer Straßen, dichtem Nebel, Hagel, Stürmen o.ä.) behalten wir uns das Recht vor, einen Ausweichtermin oder eine Ausweichmöglichkeit mit Ihnen zu vereinbaren oder im aller schlimmsten Fall die Fahrt abzusagen.
20.Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung des Fahrzeuges in Folge von o.g. Umwelteinflüssen oder aufgrund technischer Defekte übernimmt die Autovermietung keine Haftung.
21.Ein Geltendmachen von Vermögensschäden durch den Mieter ist ausgeschlossen.
22.Sollte die Fahrt oder das Event von einem Subunternehmer durchgeführt und ausgeführt werden, so übernimmt unsere Firma dafür keine Haftung.
23.Eventuelle Ansprüche sind direkt an das von uns beauftragte Unternehmen zustellen.
1.Datenschutzklausel
24.Folgende persönliche Daten des Mieters können von dem Vermieter EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und übermittelt werden:
- Name, Anschrift, E-Mail Adresse, Fax- und Telefonnummer, Handynummer, Geburtsdatum des Mieters, Fahrerlaubnisdaten, Kundennummern.
Offene Forderungen, die dem Vermieter gegen den Mieter zustehen, subjektive Werturteile, persönliche Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse werden nicht gespeichert.
25.Nach Bundesdatenschutzgesetz ist die Weitergabe der unter 1 bezeichneten persönlichen Daten an folgende Personen oder Unternehmen erlaubt:
- Kreditkarteninstitute,
- Anwaltbüros,
- Inkassoinstitute,
- Fahrzeughersteller,
- kooperierende Verkehrsunternehmen und Reisebüros,
- sämtliche mit unserer Firmengruppe verbundene Unternehmen.
26.Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters, der unter 2 bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
- die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind,
- vom Mieter gegebene Zahlungsmittel nicht eingelöst oder protestiert werden können, Mietwagenrechnungen nicht bezahlt werden,
- das gemietete Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird.
1.Allgemeine Bestimmungen
27.Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text maßgebend und deutsches Recht anwendbar.
28.Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder des berechtigten Fahrers möglich.
29.Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zu Lasten des berechtigten Fahrers.
30.Solange und soweit in dieser Vereinbarung nichts geregelt ist, sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 95) entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch für sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten.
1.Gerichtsstand / Schriftform
31.Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
32.Gerichtsstand ist Siegen
1.Salvatorische Klausel
33.Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Vermieter und der Mieter sind in einem solchen Fall verpflichtet, einander so zu stellen, als sei eine Ersatzregelung vereinbart, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel möglichst weitgehend in wirksamer Weise erfüllt.



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