1) Die Vertragsparteien
Die Vertragsparteien sind der umseitig genannte Mieter und der Vermieter
2) In der Servicepauschale enthaltene Leistungen
- Fahrzeugübergabe, innen und außen gereinigt, mit ausführlicher Einweisung
- Erstausstattung mit WC und Wasserchemikalien
- Ausrüstung mit gefüllter 11kg Campinggasflasche
- (2. Gasflasche auf Wunsch)
- Kabeltrommel mit Adaptern
- Wasserschlauch mit Adapterset
- Rücknahme des Fahrzeugs
- Vorhandene Küchenausstattung muss gespült und vollständig wieder in den jeweiligen Schränken / Schubladen
(lt. Checklisten) sein.
3) Im Mietpreis enthaltene Leistungen
- 19% Mehrwertsteuer
- Schutzbrief für Inland und Ausland
- 250 Freikilometer pro Tag, ab 14 Tage alle Kilometer frei
(Mehrkilometer: EUR 0,30/km)
- Haftpflichtversicherung
- Vollkaskoversicherung nach Maßgabe von Punkt 9
- Teilkaskoversicherung nach Maßgabe von Punkt 9
4) Die Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs
Übergabe- und Rücknahmeort ist der Stellplatz des Vermieters. Die Übergabe erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises und hinterlegter Kaution. Kann das Fahrzeug nicht pünktlich übergeben oder übernommen werden, so ist der jeweils andere Vertragspartner unverzüglich zu informieren. Der Mieter haftet für Schäden, die aus verschuldeter Verspätung entstehen mit 25,- Euro pro angefangene Stunde. Ab drei Stunden Verspätung wird der doppelte Tagesmietpreis berechnet. Das Fahrzeug wird vollgetankt und komplett gereinigt übergeben. Die Rücknahme des Fahrzeugs erfolgt vollgetankt, innen und außen einwandfrei gereinigt und mit geleerter WC-Cassette und geleertem Abwassertank.
Für nicht einwandfreie Reinigung fallen folgende Gebühren an:
Innenreinigung: 50,- Euro (nach Aufwand mehr)
WC-Cassette: 75,- €
Bei Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs wird gemeinsam ein Protokoll angefertigt, um den Fahrzeugszustand festzustellen.
5) Reservierung und Bezahlung
Fahrzeugreservierungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Mietpreis-Anzahlung von 10 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen, mindestens aber 150,- Euro.
Spätestens 14 Tage vor Mietbeginn muss der Restbetrag auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein.
6) Rücktritt
Beim Rücktritt sind vom Mieter folgende Stornogebühren zu leisten:
mehr als 50 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
14 bis 49 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
bis 13 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
7) Kaution
Spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs ist eine Kaution von 1.000,- € beim Vermieter in bar zu hinterlegen.
Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung erstattet.
8) Pflichten des Mieters
- Der Mieter muss die Füllstände von Motoröl, Kühlwasser und Reifendruck regelmäßig – etwa bei jedem Tanken –
kontrollieren und wenn nötig korrigieren.
- Der Mieter muss die ungewohnt großen Maße des Fahrzeugs besonders beachten und die Höhe und Breite von
Durchfahrten aufmerksam prüfen.
- Der Mieter muss bei Wind die Markise einfahren.
- Der Mieter darf nicht mehr Personen befördern und Zuladung aufnehmen, als in den Fahrzeugpapieren angegeben ist.
- Der Mieter darf keine leicht entzündlichen oder gefährlichen Stoffe transportieren.
- Der Mieter darf mit dem Fahrzeug keine Straftaten begehen (z.B. Zollvergehen)
- Der Mieter darf das Fahrzeug nicht untervermieten oder verleihen.
- Der Mieter muss das Fahrzeug beim Verlassen komplett verschließen.
- Der mieter muss mindestens 21 jahre alt sein und eine Fahrerlaubnis seit mindesten 2 Jahren besitzen.
9) Die Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die schadenfreie Rückgabe des Fahrzeugs.
Der Mieter haftet uneingeschränkt für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, besonders durch:
- Fahrten in vertraglich ausgeschlossenen Länder und Gebiete
- Fahruntüchtigkeit (z. B. wegen Alkohol, Drogen oder Medikamentenkonsum)
- fehlendes Einweisen einer Hilfsperson beim Rückwärtsfahren
- Missachten der maximalen Durchfahrtsmaße
- nicht im Mietvertrag registrierte Fahrer
- Missbrauch und unsachgemäße Behandlung
Der Mieter haftet eingeschränkt für jeden Schaden durch Fahrlässigkeit mit:
- 150,- Euro Selbstbeteiligung bei Teilkaskoschäden
- 500,- Euro Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschäden
Außerdem haftet der Mieter für eine schuldhafte Verspätung des Fahrzeugs zum vereinbarten Rücknahmezeitpunkt. Schadennebenkosten (z. B. Abschleppen nach selbstverschuldetem Unfall) sowie für den Verdienstausfall des Vermieters und die eventuelle Wertminderung des Fahrzeugs durch einen Schaden.
10) Die Pflichten des Vermieters
- Der Vermieter muss die im Mietpreis enthaltenen Leistungen erfüllen.
- Der Vermieter muss die in der Servicepauschale enthaltenen Leistungen erfüllen.
11) Reparaturen
Der Vermieter erstattet Reparaturkosten für verschleißbedingte Schäden. Der Mieter kann Reparaturen zur Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs bis 100,- Euro vornehmen lassen. Die Kosten werden vom Vermieter gegen Vorlage der Belege erstattet. Reparaturen über 100,- Euro müssen dem Vermieter erst gemeldet und genehmigt werden.
12) Fahrten ins Ausland
Fahrten ins europäische Ausland sind möglich, sofern Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung Deckung gewähren. Ausdrücklich nicht genehmigt sind Fahrten in die Türkei, nach Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Polen. Fahrten ins nicht europäische Ausland bedürfen eines besonderen Versicherungsschutzes und der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete sind grundsätzlich verboten.
13) Sonstiges
Unsere Fahrzeuge werden im Normalfall nur ab 14 Tagen und länger vermietet.
Der Mieter ist mit der Speicherung seiner persönlichen Daten einverstanden.
Alle Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Vertragsklausel nichtig sein, soll der übrige Vertrag weiter gelten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle vertraglichen Ansprüche ist die Geschäftsadresse des Vermieters.
14) Rauchen
Rauchen ist in beiden Fahrzeugen nicht gestattet!
Gültig ab 01.10.2011