Stromerzeuger 5,0 kW

Stromaggregat 5,0 kW

ab 35,00 EUR pro Tag

Beschreibung

Benzin Stromerzeuger mit 5,0 kW

Generatordauerleistung 5 kW Generatorleistung max. 5,5 kW, Spannung 230 Volt und 12 Volt 8,3 A zum Batterieladen, Handstart, LWA in 7m 65 dB(A), Tankinhalt 25 Liter, Verbrauch bei 75% Last 2,0l/h, Maße 70 x 53 x 55 cm, Gewicht 100 kg
Leistungsabnahme über: 1x CEE 32A 230V, 1x Schukosteckdose 16A 230V

Die Preise sind inkl. Mwst und 8 Betriebsstunden täglich und am Wochenende 20 Betriebsstunden, jedoch ohne Kraftstoff.
Bei einer Mietdauer über einen Monat sind die regelmäßigen Wartungsarbeiten nicht im Preis enthalten.

Wenn Sie ein kleineres oder größeres Aggregat oder Zubehör benötigen, stellen Sie einfach eine unverbindliche Anfrage an uns.

Städte 1

Abholung oder Anlieferung (kostenlos oder gegen Aufpreis) in jeder aufgeführten Stadt möglich. Absprache erfolgt direkt mit dem Vermieter.

Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen
§ 1 Voraussetzung der Vermietung
Der Mieter oder der von ihm gestellte Fahrer muss im Besitz eines
gültigen Personalausweises und einer gültigen Fahrerlaubnis sein
und diese Papiere auf Verlangen dem Vermieter vorlegen. Einer
dritten Person, die für den Mieter den Mietgegenstand abholt, ist ein
Auftragsschreiben (Vollmacht zur Aushändigung an den Vermieter
mitzugeben. Der Mieter hat sich über die rechtlichen Vorschriften
betreffend das Mitführen von Anhängern zu informieren und diese
einzuhalten. Dem Mieter ist es untersagt, den Mietgegenstand dritten
Personen zu überlassen, ausgenommen unterwiesene Arbeitnehmer
des Mieters.
§ 2 Vermietung für Fahrten in das Ausland
Fahrten ins Ausland (auch EU-Mitgliedstaaten) dürfen nur mit Einwilligung
des Vermieters vorgenommen werden. Auf Verlangen des
Vermieters hat der Mieter für das Mietfahrzeug auf seine Kosten eine
Vollkasko-Versicherung abzuschließen oder einen dem Wert des
Mietobjektes entsprechenden Geldbetrag als Sicherheit zu hinterlegen.
Der Mieter hat sich über die ausländischen Devisen-, Zoll- und
Verkehrsvorschriften zu informieren und ohne Rücksicht auf ein
Verschulden jeglichen Schaden zu ersetzen, der dem Vermieter
durch Beschädigung des Mietfahrzeuges selbst oder infolge von
Maßnahmen ausländischer Behörden gegen den Mieter, bzw. dessen
Fahrer oder sonstige begleitende Personen entsteht. Insbesondere
hat der Mieter bei Verhinderung der rechtzeitigen Rückgabe des
Anhängers für diesen die Tagesmiete(n) zu zahlen, ohne dass es
eines Nachweises der anderweitigen Vermietmöglichkeiten bedarf.
§ 3 Vorbestellung
Bei Vorbestellungen von Mietobjekten – die im Falle mündlicher bzw.
telefonischer Vereinbarung einer schriftlichen Bestätigung des Vermieters
nicht bedürfen – besteht keine Haftung des Vermieters; Wenn
das vorbestellte Mietobjekt zum vereinbarten Abholtermin nicht
einsatzfähig sein sollte. Der Vermieter braucht ein vorbestelltes
Mietobjekt nicht länger als 1 Stunde nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt
bereitzuhalten. Der Besteller ist verpflichtet, dem Vermieter
jeglichen Schaden zu ersetzen, der diesem durch Nichtabholung des
vorbestellten Mietobjektes entsteht. Mindestens ist eine Tagesmiete
für das vorbestellte Mietobjekt zu zahlen.
§ 4 Übernahme des Mietobjektes
Das gemietete Objekt ist bei der Vermietungs-Agentur (vereinbarter
Treffpunkt) innerhalb der Geschäftszeiten zu übernehmen. Mit der
Übernahme erkennt der Mieter an, dass sich der Mietgegenstand in
einsatzbereitem, sauberem und mangelfreiem Zustand befindet und
dass das Zubehör sowie die kompletten Papiere vollständig und in
ordnungsgemäßem Zustand sind.
§ 5 Mietzeit
Eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit ist nur mit vorheriger
Zustimmung des Vermieters zulässig. Unabhängig von der vereinbarten
Mietzeit darf der Mieter das Objekt nur so lange nutzen, als ihm
ausreichende Barmittel zur Befriedigung der Ansprüche des Vermieters
zur Verfügung stehen.
Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit hat der Mieter eine
Vertragsstrafe von EUR 55,00 zu zahlen, sowie für jeden angefangenen
Tag der Mietzeitüberschreitung die Tagesmiete für das jeweilige
Mietobjekt. Ferner ist der Vermieter bei Überschreitung der vereinbarten
Mietzeit sowie im Falle des Rücktritts vom Vertrag oder dessen
Kündigung berechtigt, das Mietobjekt auf Kosten des Mieters wieder
in seinen Besitz zu nehmen oder durch Dritte in Besitz nehmen zu
lassen. Bei Überschreitung der Mietzeit haftet der Mieter für alle nach
Ablauf der Mietzeit eingetretenen Haftpflicht- und Kaskoschäden.
§ 6 Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln
und in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Insbesondere hat der
Mieter ständig (in regelmäßigen sinnvollen Abständen) die Betriebssicherheit
(Ölstand, Kühlwasser, etc.) des Mietobjekts zu überprüfen.
Bei etwaigen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit erforderlich
werdenden Reparaturen ist zuvor das Einverständnis des Vermieters
einzuholen. Andernfalls trägt der Vermieter die Kosten nur für solche
Reparaturen, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit (gilt
nur für den Anhänger) des Mietobjektes unerlässlich waren. Weitergehende
Aufwendungs- und Ersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
Bei Reifenschäden der Anhänger wird seitens des Vermieters grundsätzlich
kein Ersatz der zur Beseitigung der aufgewandten Kosten
geleistet. Der Mieter hat ferner für eine ordnungsgemäße Sicherung
des Mietobjektes gegen Diebstahl Sorge zu tragen und den Mietgegenstand
in einer Garage oder an einem in sonstiger Weise gesicherten
Platz abzustellen.
§ 7 Versicherungsschutz
Das Mietobjekt ist durch den Vermieter gegen Haftpflichtschäden
während der Mietzeit versichert.
§8 Rückgabe des Mietobjektes
Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat der Mieter binnen der
Geschäftszeiten der Miet-Agentur das Mietobjekt nebst Zubehör und
Papieren (laut Liste) in einwandfreiem Zustand dem Vermieter wieder
zu übergeben. Etwaige während der Mietzeit aufgetretenen Schäden
am Mietgegenstand, dessen Zubehör oder den Papieren sind –
ebenso bei Verlust – dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die infolge von Fahrlässigkeit oder
Vorsatz, sowie durch außergewöhnliche Abnutzung an dem Mietobjekt
entstanden sind sowie für die hierdurch bedingten Reparaturkosten,
die eingetretene Wertminderung und die Kosten etwaiger Gutachten
und der Rechtsberatung. Die Rückgabe des Mietobjektes wird
durch die Miet-Agentur oder deren Beauftragten schriftlich mit Datum
und Zeitangabe auf dem Original des Mietvertrages sowie dessen
Kopie quittiert.
§ 9 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters, die infolge während
der Mietzeit eingetretenen Verkehrsunsicherheit oder Betriebsunfähigkeit
des Mietgegenstandes entstanden sind. Die Haftung des
Vermieters außer Vertragsverletzung oder Verletzung von Pflichten
bei Vertragsverhandlungen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder
seiner Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Rücktrittsrecht und Kündigungsrecht des Vermieters
Kommen dem Vermieter nach Vertragsabschluss Umstände zur
Kenntnis, welche die Zahlungsfähigkeit des Mieters oder dessen
Unzuverlässigkeit als bedenklich erscheinen lassen, so kann der
Vermieter unter Darlegung dieser Umstände unter Fristsetzung
sofortiger Sicherheitsleistung in bar in Höhe des Wertes des Mietobjektes
verlangen. Kommt der Vermieter der Aufforderung nach Sicherheitsleistung
nicht nach, so kann der Vermieter nach Fristablauf
vom Vertrag zurücktreten und die sofortige Herausgabe des Mietobjektes
verlangen.
§ 11 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Der Mieter kann mit einer Gegenforderung weder aufrechnen noch
ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen
ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

Preise

Preise
pro Tag
35,00 EUR
pro Wochenende
60,00 EUR
pro Woche
130,00 EUR

Vermieter

Feeser GmbHRainer KaagAuf der Haid 1479235 VogtsburgAlle Angebote des VermietersWebsite besuchenTelefonnr. anzeigenTelefonnr.: +49 7662 93560-0
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