Mobiler Bühnentrailer mit Rundbogendach / Bühne / Veranstaltungsbühne / Bühnenanhänger

Bühne / Trailer / Veranstaltungstechnik / Blitzaufbau / Bühne mit Dach

ab 800,00 EUR pro Tag (zzgl. MwSt.)

Beschreibung

Bei Ihrem Event ist die richtige Veranstaltungstechnik ein absoluter Erfolgsfaktor. Mieten Sie diese moderne Rundbogen Bühne für Ihre Open-Air-Veranstaltung und lassen jeden Auftritt zu einem unvergesslichen Ereignis werden. Durch das umfangreiche Zubehör ist die Bühne sehr universell einsetzbar: Seiten- und Rückwandgazen sowie Frontschürzen, steckbare Geländer für alle Seiten (bei Bedarf auch vorne), PA-Ausleger (Sidewings).

Die Bühne kann mittels Hydrauliktechnik auf einen Podesthöhe von ca.1,60m angehoben werden. Zusätzlich kann die Montage der kompletten Licht & Tontechnik am Boden stattfinden. Dank der 4 Kraftvollen Hydraulinkzylinder können bis zu 1,6 Tonnen auf eine Höhe von ca. 4,9m gedrückt werden. Beim Aufbau & Abbau sind wir vom Stromnetz unabhäng, da im Fahrgestell ein Kraftstromgenerator für die nötige Leistung sorgt.

Die Bühne wird als Anhänger angeliefert, nach einem sehr kurzen Aufbau ist die Bühne spielfertig. Die Konstruktion hat einen Standsicherheitsnachweis, eine Genehmigung mit Abnahme ist nicht erforderlich. Die Anlieferung erfolgt mit einem Kleintransporter oder PKW, wodurch Brücken und Unterführungen problemlos befahren werden können. Sehen Sie sich im unteren Bereich unser Datenblatt in der Anlage an, hier erfahren Sie alle Maße und Möglichkeiten.

Eine Tonanlagen für alle Veranstaltungsgrößen, individuelle Beleuchtung sowie Bühnenerweiterungen und Zelte für Regie oder Backstage erhalten Sie ebenfalls bei uns – alles aus einer Hand!

Technische Daten:
Bühnenfläche: Breite 8 m, Tiefe 6,0 m (48 m²)
Podesthöhe: ca. 1,60 m
Lichtehöhe: 4,90 m
inkl. Bühnengaze (Winddurchlässig)
inkl. einem oder zwei Treppenaufgängen (mit beidseitigem Handlauf)
inkl. Geländer (dreiseitig)
Sidewings optional
TÜV geprüft mit Baubuch

zusätzlich mietbares Equipment:
weitere Bühnen größen möglich wie zum Beispiel 5x4m, 6x4m 10x6m
Personal für die technische Betreuung Ihrer Veranstaltung
Tontechnik für Ihre Veranstaltung
Lichttechnik für Ihre Veranstaltung
uvm.

zusätzliche Kosten:
zzgl. Transportkosten (individuelle Berechnung nach Aufwand)

Video

http://www.youtube.com/watch?v=nfnKMx6mELI

Städte 5

Abholung oder Anlieferung (kostenlos oder gegen Aufpreis) in jeder aufgeführten Stadt möglich. Absprache erfolgt direkt mit dem Vermieter.

Mietbedingungen

Mietbedingungen für Trailer Bühne

- Freie Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger (Länge15 m, Breite 2,6 m, Höhen 4,0m) zum Bühnenstandort. Es dürfen zum Beispiel keine parkenden Fahrzeuge, Tische/Bänke oder Aufbauten den Weg/Bühnenstandort zur vereinbarten Aufbau- und Abbauzeit versperren. Denken Sie bitte auch an zu niedrige Unterführungen, zu enge Tore, Tragfähigkeiten von Brücken oder Baustellen. Die Zufahrt und der Bühnenaufbau kann nur auf befestigten und tragfähigen Boden/Untergrund erfolgen. Eventuell ist der Boden durch Platten zu stabilisieren. Das Geländegefälle darf 5% nicht überschreiten.

- Für den Aufbau & Abbau ist vom Veranstalter mindestens 1 Helfer zustellen

- Die Mietsache besitzen einen Wert von 35.000€.
Der Mieter gewährt die Sicherheit der Mietsache, für entstandene Schäden ist er haftbar.
Wir empfehlen zur Minderung des Risikos den sachgerechten Gebrauch und eine sorgfältige Absicherung der Bühne durch Absperrungen, Ordner und Nachtwache.

- Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung der Bühne. Ab einer Windgeschwindigkeit von 70km/h ist der Betrieb auf der Bühne einzustellen, die Gaze/Plane seitlich und hinten zu öffnen und der Vermieter zu benachrichtigen. Im Winter ist das Bühnendach durch geeignete Maßnahmen Schnee- und eisfrei zu halten. Streusalz ist auf der Bühne nicht erlaubt.

- Der Mieter stellt sicher, dass die Bühne nur von Personal und Künstlern betreten wird, die in die Gefahren des Bühnenbetriebes eingewiesen sind. . Bei mehrtätigen Veranstaltungen ist eine Nachtwache bereit zu stellen.

- Veränderungen an der Bühne sind nur mit Absprache des Vermieters zulässig.

- Ist einer der Vertragspartner durch Ereignisse von höherer Gewalt nicht in der Lage den Vertrag bzw. Teile des Vertrags zu erfüllen, so ist er nicht haftbar.
- Bei schuldhafter Vertragsverletzung ist eine gegenseitige Konventionalstrafe in Höhe des Mietpreises festgelegt.
- Gerichtsstand: Riesa
- Der Mieter hat den Vertrag verstanden und ist zu Unterschrift berechtigt.

Mietbedingungen für Trailer Bühne
- Freie Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger (Länge15 m, Breite 2,6 m, Höhen 4,0m) zum Bühnenstandort. Es dürfen zum Beispiel keine parkenden Fahrzeuge, Tische/Bänke oder Aufbauten den Weg/Bühnenstandort zur vereinbarten Aufbau- und Abbauzeit versperren. Denken Sie bitte auch an zu niedrige Unterführungen, zu enge Tore, Tragfähigkeiten von Brücken oder Baustellen. Die Zufahrt und der Bühnenaufbau kann nur auf befestigten und tragfähigen Boden/Untergrund erfolgen. Eventuell ist der Boden durch Platten zu stabilisieren. Das Geländegefälle darf 5% nicht überschreiten.

- Für den Aufbau & Abbau ist vom Veranstalter mindestens 1 Helfer zustellen

- Die Mietsache besitzen einen Wert von 35.000€.
Der Mieter gewährt die Sicherheit der Mietsache, für entstandene Schäden ist er haftbar.
Wir empfehlen zur Minderung des Risikos den sachgerechten Gebrauch und eine sorgfältige Absicherung der Bühne durch Absperrungen, Ordner und Nachtwache.

- Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung der Bühne. Ab einer Windgeschwindigkeit von 70km/h ist der Betrieb auf der Bühne einzustellen, die Gaze/Plane seitlich und hinten zu öffnen und der Vermieter zu benachrichtigen. Im Winter ist das Bühnendach durch geeignete Maßnahmen Schnee- und eisfrei zu halten. Streusalz ist auf der Bühne nicht erlaubt.

- Der Mieter stellt sicher, dass die Bühne nur von Personal und Künstlern betreten wird, die in die Gefahren des Bühnenbetriebes eingewiesen sind. . Bei mehrtätigen Veranstaltungen ist eine Nachtwache bereit zu stellen.

- Veränderungen an der Bühne sind nur mit Absprache des Vermieters zulässig.

- Ist einer der Vertragspartner durch Ereignisse von höherer Gewalt nicht in der Lage den Vertrag bzw. Teile des Vertrags zu erfüllen, so ist er nicht haftbar.
- Bei schuldhafter Vertragsverletzung ist eine gegenseitige Konventionalstrafe in Höhe des Mietpreises festgelegt.
- Gerichtsstand: Riesa
- Der Mieter hat den Vertrag verstanden und ist zu Unterschrift berechtigt.

Preise

Preise
pro Tag
800,00 EUR zzgl. MwSt.
pro 2 Tage
960,00 EUR zzgl. MwSt.
pro Wochenende
1.120,00 EUR zzgl. MwSt.

Vermieter

Ansprechpartner:
1A-VeranstaltungsserviceMarco Jacobi04288 LeipzigAlle Angebote des VermietersWebsite besuchenTelefonnr. anzeigenTelefonnr.: 0162/5109761
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