Ventilator Trotec TFV 100 EX

Luftleistung 4000 m³ / 2080 Pa, Be-/Entlüftung, Staubabsaugung

41,65 EUR pro Tag (inkl. MwSt.)

Beschreibung

Technische Daten des TFV 100 EX:

  • Luftmenge max.: 4.000 m³/h
  • Luftstrom: ausblasend / ansaugend
  • Luftaustrittsgeschwindigkeit: 17 m/s (61,20 km/h)
  • Gebläsestufen: 1
  • max. Luftdruck: 2.080 Pa
  • max. Fördermitteltemperatur: 60 °C
  • Anschlussspannung: 400 V / 50 Hz (7,8 A)
  • Leistungsaufnahme: 2,2 kW
  • notwendige Absicherung: 10 A
  • Stecker: CEE 16 A, 5-polig
  • Schallpegel (Abstand 1,5 m): 87,5 dB (A)
  • Mobilität: stapelbar / fahrbar / Stapler / Kran
  • Ansaugkanal ø: 300 mm
  • Ausblaskanal ø: 300 mm
  • Abmessungen L x B x H: 1.008 x 670 x 1.070 mm
  • Gewicht: 210 kg
  • Schutzart: IP 55
  • Ex-Schutz: ATEX Zone 2 (Ex II 3 G), T4

Städte 1

Abholung oder Anlieferung (kostenlos oder gegen Aufpreis) in jeder aufgeführten Stadt möglich. Absprache erfolgt direkt mit dem Vermieter.

Mietbedingungen

1. Vertragsgegenstand
TKL GmbH vermietet Geräte zur Klimakonditionierung. Zur Lieferung gehören nicht Auf- und Abbaumaßnahmen. Auf Wunsch kann die TKL GmbH bei Auf- und Abbaumaßnahmen behilflich sein. Sollte ein vertragliches Gerät zum Lieferzeitpunkt nicht verfügbar sein, ist TKL GmbH berechtigt, ein leistungsstärkeres Gerät ohne Aufpreis aus der nächsten Baugruppe für den gesamten Mietzeitraum zu liefern. TKL GmbH kann einen kostenlosen Austausch vornehmen (Konkretisierung bei Lieferung).

2. Mietzeit
Mietbeginn ist der Tag der Anlieferung. Die Anlieferung der Geräte erfolgt frühestens einen Tag nach Zugang des Nachweises (bankbestätigte Überweisung) über die Zahlung der Kaution sowie einer Kopie des Personalausweises. Die Mietdauer ist grundsätzlich unbegrenzt, sofern nicht eine feste Mietzeit bestimmt wurde. TKL GmbH kann das Mietverhältnis nach Ablauf der Mindestmietdauer mit einer Frist von einer Woche kündigen. Der Mieter kann das Mietverhältnis nach Ablauf der Mindestmietdauer zum Ablauf des nächsten Werktages schriftlich (Fax / E-Mail) insgesamt oder teilweise kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn der Mieter das Gerät am vertraglichen Lieferort (Erdgeschoss am Eingang) zur Abholung in der ursprünglichen Verpackung bereitstellt. Der Lieferort muss durch eine entsprechende Zuwegung für das Speditionsunternehmen erreichbar sein. Sofern ein Abholort vertraglich nicht bestimmt wurde oder von dem vertraglichen Lieferort abweicht, ist dies bei Kündigung anzugeben und das Vertragsgerät dort bereitzustellen. Sofern der Mieter mit mehr als einer fälligen Teilrechnung in Verzug gerät, ist eine fristlose Kündigung auch dann möglich, wenn eine bestimmte Mietzeit vereinbart wurde.

3. Vergütung
Der Mieter schuldet die Vergütung bis zur vertragsgemäßen Rückgabe. Der Mietpreis wird täglich fällig. TKL GmbH ist berechtigt jederzeit Teilrechnungen zu stellen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erteilt TKL GmbH eine Schlussrechnung. TKL GmbH ist bei Teilabholungen berechtigt die Höhe der Transportkosten angemessen anzupassen.

4. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat eine sofortige Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Gerätes vorzunehmen. Die Bedienung der Geräte darf nur nach den Bestimmungen der Bedienungsanleitung erfolgen. Sofern eine Bedienungsanleitung nicht beigefügt sein sollte, kann diese über die Internetseite der TKL GmbH eingesehen oder angefordert werden. Funktionsstörungen oder Beschädigungen sind unverzüglich anzuzeigen. Verspätete Reklamationen können zu Anspruchsverlusten führen.

5. Kaution
Der Mieter schuldet bei Beginn des Vertragsverhältnisses eine Kaution. Der Nachweis (bankbestätigte Überweisung) über die geleistete Kaution muss fristgerecht bis 14.00 Uhr erbracht werden um eine Versendung des Mietgegenstandes am gleichen Tag zu ermöglichen. Die Rückzahlung der Kaution wird fällig sobald alle Geräte aus dem Vertragsverhältnis vertragsgerecht zurückgegeben wurden. TKL GmbH ist berechtigt, die Kaution mit Mietrückständen aus anderen Vertragsverhältnissen des Kunden zu verrechnen.

6. Transportkosten
Der Mieter hat die Kosten für den Hin- und Rücktransport der Mietgegenstände in angegebener Höhe zu leisten. Transportkosten, die durch einen Austausch des Mietgegenstandes entstehen und nicht auf dem Verschulden des Mieters beruhen, hat der Vermieter zu tragen.

7. Haftung
Der Mieter haftet während der Mietzeit für Beschädigungen am Mietgegenstand sowie für den Fall des Verlustes. Der Schadenersatz wird durch einen Sachverständigen der IHK festgestellt. Bei Verlust des Mietgegenstandes ist außerdem Miete bis zur schriftlichen Anzeige durch den Mieter zu zahlen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehenden Leistungen ist Heinsberg, sofern es sich bei dem Mieter um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt.

9. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des BDSG zulässig, elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

Preise

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