Wohnmobil, Alkoven, 6,99 Meter lang, für bis zu 5 Personen

Forster A 699 EB,Familien geeignetes Alkovenmobil aus 2023 mit Automatik und 3,5 t zGG

ab 114,00 EUR pro Tag (inkl. MwSt.)

Beschreibung

Daten
Maße (L-B-H)699x233x320
Baujahr2023
Mindestalter in Jahren21
Motor und Leistung155 PS
Verbrauchca. 10 Ltr./100 km
Führerscheinbesitz in Jahren1
zul. Gesamtgewichtunter 3,5 t
Sitzplätze5
Schlafplätze5
HerstellerFord
Farbeweiss
GetriebeAutomatik
KraftstoffartDiesel
UmweltplaketteSchadstoffgruppe 4
Airbags2
Hi-Fi AnlageCD & DVD
Selbstbeteiligungbis 1000 Euro
TypAlkoven
Serienausstattung
SerienausstattungABS, Dusche, elektronische Einparkhilfe, ESP, Fahrradträger, Heckgarage, Klimaanlage, Kochnische, Kühlschrank, LCD-Fernseher, Navigationssystem, SAT-System, Standheizung, Tempomat, Toilette, Vordach / Markise
GenehmigungAuslandsfahrten erlaubt, Haustiere erlaubt

Wir bieten kleine und große Wohnmobile aus 2023, auf Wunsch auch mit vollautomatischer Sat-Anlage/Fernseher mit DVD/Navi/Markise

Wir vermieten hier ein neues , toll ausgestattetes Alkoven-Wohnmobil mit 6,99 Meter Gesamtlänge. Das Wohnmobil steht auf dem neuesten Ford Transit aus 2023 mit 155 PS, Automatikgetriebe, 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, dadurch Führerscheinklasse 3 (alt) oder B ! Im Heck befinden sich die beiden 2 Meter langen Einzelbetten, die zu einer großen Liegewiese (2 x 2,1 Meter) zu verbinden sind. Ein zusätzliches Doppelbett mit 1,5 x 2 Meter Größe gibt es vorn über dem Lahrerhaus. Dazu gibt es eine Rundsitzgruppe mit drehbaren Fahrerhaussitzen und einem 5-ten Schlafplatz.
Der Waschraum bietet eine abteilbare Dusche neben der Toilette, dadurch entsteht ein großes Bad. Im Heck gibt es eine große Garage.

Forster A 699 EB
• auf dem Ford Transit mit 155 PS, Euro 6 d final
* 6-Gang Automatik
• inkl. ESP
• Klima,
• Tempomat,
• Rückfahrkamera
• Radio / DVD / Bluetooth mit USB-Eingang
• Tagfahrlicht (teils wichtig im Ausland),
• Außenlänge 6,99 Meter, Breite 2,3, Höhe 3,2 m.

Wir vermieten komplett ausgestattete Wohnmobile mit Geschirr und Küchenausstattung, Campingtisch- und Stühle, Fahrradträger, gefülltem Frischwassertank, WC-Chemikalien, ausreichend Gasvorrat zum Heizen und Kochen, Auffahrkeile (um das Fahrzeug waagerecht abzustellen) und länderspezifische Sicherheitsausstattung, wie erforderliche Warnwesten oder Warntafeln. Dies alles ist in der Übergabepauschale bereits enthalten.

Auf Wunsch mit vollautomatischer Sat-Anlage und Fernsehen mit DVD. Auch bieten wir eine Navi mit Software für Stellplatzinformationen.

Profitieren Sie von unserer mehr als 30-jährigen Erfahrung im Vermietgeschäft.

Städte 1

Abholung oder Anlieferung (kostenlos oder gegen Aufpreis) in jeder aufgeführten Stadt möglich. Absprache erfolgt direkt mit dem Vermieter.

Mietbedingungen

Mietbedingungen

Sehr geehrter Mieter, Ihr Vertragspartner ist die Lenke Wohnmobile e.K., Inh. Uwe Lenke, Baddeckenstedt, in den folgenden Mietbedingungen „Vermieter“ genannt. Der Mietvertrag wird zwischen den beiden Parteien, dem Vermieter, und dem jeweiligen Mieter des Wohnmobils geschlossen.

1.) Mietpreise: Es gelten die Preise der jeweils gültigen Mietpreisliste. Die Mietpreise schließen ein: a.) die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer, b.) Ausstattung und Zubehör, je nach Fahrzeugmodell, c.) Wartungsdienste, Oelverbrauch und Verschleißreparaturen, d.) Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung, e.) Vollkaskoversicherung mit 1000.-€ Selbstbeteiligung und Teilkaskoversicherung mit 150.-€ Selbstbeteiligung, f.) sowie 250 Freikilometer je Miettag.

2.) Berechnung: Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter bei dem vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb berechnet. Eine Rücknahme erfolgt während der Öffnungszeiten bzw. zu den vertraglich vereinbarten Rücknahmezeiten. Bei Rückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe wird ein Tagesgrundpreis berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor.

3.) Zahlungsweise: Nach Reservierung eines Fahrzeuges ist eine Anzahlung in Höhe von 250,-€ an den Vermieter zu entrichten. Die Buchung wird mit Eingang der Anzahlung für den Vermieter und den Mieter verbindlich. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die Buchung gebunden. Der voraussichtliche Gesamtmietpreis ist spätestens 4 Wochen vor Anmietung zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtmietpreis sofort fällig.

4.) Kaution: Bei Übergabe muß eine Kaution in Höhe von 1000,-€ hinterlegt werden (durch Eurocard, Visacard oder in bar). Die Kaution wird auf einer Checkliste zusammen mit dem Zustand des Fahrzeuges bestätigt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, werden die Checks bzw. das Bargeld wieder zurückgegeben.

5.) Reservierung und Rücktritt: Wohnmobilreservierungen sind nur durch schriftliche Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind die folgenden Anteile des voraussichtlichen Mietpreises gemäß den Reservierungsdaten zu zahlen: bis zu 50 Tagen 15 %, bis zu 15 Tagen 50 %, weniger als 15 Tage 80 %. Der Rücktritt ist schriftlich durch Einschreibebrief gegenüber dem Vermieter zu erklären. Wird das Wohnmobil nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung schützen. Diese Versicherung kann direkt beim Vermieter oder durch jeden anderen Reiserücktrittskostenversicherer nach den Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV) abgeschlossen werden.

6.) Übergabe, Rückgabe und Reinigungsgebühren: Die Übergabepauschale beträgt einmalig je Anmietung 145,-€, die dem Mietpreis hinzugerechnet werden müssen. Die Fahrzeuge werden grundsätzlich am ersten Miettag um 18.00 h vom Mieter übernommen. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis spätestens 12.00 h. Die Fahrzeuge werden in gereinigtem Zustand übergeben und sind in frisch gereinigtem Zustand zurückzugeben. Ist die Reinigung durch den Mieter ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat dieser für eine Innenreinigung 75,- € und für eine WC-Reinigung 75,- € zu zahlen.

7.) Berechtigte Fahrer: Das Mindestalter des Mieters bzw. des Fahrers muß mindestens 21 Jahre betragen. Ferner muß der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer mindestens ein Jahr im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst bzw. von dem im Mietvertrag aufgeführten Fahrern geführt werden. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters die erforderlichen Personalien aller Fahrer des Mietfahrzeuges bekanntzugeben. Der Fahrer ist Erfüllungsgehilfe des Mieters.

8.) Verbotene Nutzungen: Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: a.) zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, b.) zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, c.) zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Rechts am Tatort (Ausland) mit Strafe bedroht sind, d.) zur weiteren Vermietung oder Verleihung.

9.) Auslandsfahrten: Grundsätzlich sind Fahrten in alle europäischen Länder möglich. Für außereuropäische Länder, wie z.B. asiatische Türkei, Nordafrika, muß nach Rücksprache mit dem Vermieter ein spezieller Versicherungsschutz beantragt werden. Das Reiseziel ist bei Vertragsabschluß dem Vermieter zu benennen. Eine erhebliche Abweichung von dem angegebenen Reiseziel ist dem Vermieter vor Fahrtbeginn bekanntzugeben. Die Abweichung ist genehmigungspflichtig.

10.) Reparaturen: Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Mietfahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter eigenständig in Auftrag gegeben werden. Bei einem Auftragswert über 50,-€ nur mit vorheriger Einwilligung des Vermieters. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 13).

11.) Verhalten bei Unfällen: Der Mieter hat nach einem Unfall grundsätzlich die Polizei zu verständigen, insbesondere wenn dies zur Feststellung des Unfallverursachers nötig ist, wenn Personen verletzt wurden oder der voraussichtliche Schaden 500.-€ übersteigt. Gegnerische Ansprüche sind durch den Mieter bzw. Fahrer nicht anzuerkennen. Durch den Mieter ist ein von ihm unterschriebener Schadensbericht zu fertigen ( auch bei Brand-, Einbruch- und Wildschäden), der neben dem Schadenshergang die Personalien der beteiligten Personen und Zeugen sowie die erforderlichen Daten der beteiligten Fahrzeuge enthält. Der Vermieter ist unverzüglich über den eingetretenen Schaden zu informieren (Tel. 05345/9212-0).

12.) Versicherungsschutz: Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung, Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1000,- € je Schadensfall, Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150,- € je Schadensfall. Die Versicherungsprämien trägt der Vermieter.

13.) Haftung des Mieters: a.) der Mieter haftet bei von ihm verursachten Schäden nur für reine Reparaturkosten, beschränkt auf den in der jeweiligen Preisliste angegebenen Höchstbetrag und nur bis 1000,-€ je Schadensfall, dabei gilt dieser Höchstbetrag der Eigenhaftung bei Verkehrsunfallschäden (auch bei Verkehrsunfallflucht des Verursachers) sowie bei Brand-, Einbruch-, Glas- und Wildschäden. b.) der Mieter haftet jedoch für den Schaden unbeschränkt, b 1.) sofern er den Schaden mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder b 2.) der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Beeinflussung entstanden ist. Ebenfalls haftet der Mieter unbeschränkt bei Schäden, die durch b 3.) jedwede Mißachtung des Verkehrszeichen 265 - Durchfahrtshöhe - gemäß § 41 Abs. 2 Ziffer 6 StVO entstanden sind, wenn b 3.) der Schaden in Verbindung mit der Begehung einer Unfallflucht gem. § 142 StGB steht, wenn b 4.) der Schaden in Verbindung mit der Verletzung der Pflichten zu Ziffer 11 dieser Mietbedingungen steht, wenn b 5.) die Schäden in Verbindung mit einem nicht berechtigten Fahrer (Ziffer 7) oder einem verbotenem Zweck (Ziffer 8) stehen. Im übrigen ist jeder finanzielle Schaden beim Vermieter, der durch das Verhalten einer Person im Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug entstanden ist, durch den Mieter im Rahmen der gesetzlichen Haftung zu erstatten, insbesondere ist hier auf den Verlust eines Schlüssels oder der Fahrzeugpapiere zu verweisen, wodurch auch Ausfallzeiten des Mietfahrzeuges und somit Folgeschäden beim Vermieter entstehen können.

14.) Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit eine Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Für die durch die Versicherung nicht gedeckten Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurückläßt. Bei Ausfall des Mietfahrzeuges haftet der Vermieter im Rahmen der Bedingungen des für das Fahrzeug abgeschlossenen Schutzbriefes. Die Mietfahrzeuge sind in Klassen nach der Fahrzeuggröße eingeteilt. Der Mieter hat Anspruch auf die Mindestgröße der im Mietvertrag vereinbarten Fahrzeugklasse. Der Vermieter hat das Recht, größere Fahrzeuge ohne Festlegung der Innenaufteilung zu übergeben. Im Mietvertrag erfolgt keine verbindliche Festlegung auf den Fahrzeugtyp, deren Ausstattung und deren Motorleistung.

15.) Speicherung und Weitergabe von Personalien: Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter und den mitfahrenden Personen ,gleich ob diese von ihnen selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.

16.) Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Salzgitter, wenn: a.) die Vertragsparteien Kaufleute, mit Ausnahme der Minderkaufleute im Sinne des § 4 HGB sind, b.) mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, c.) die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung verlegt oder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Regelung gilt auch für Wechsel- und Scheckverfahren. Sind die Parteien Kaufleute, ausgenommen Minderkaufleute im Sinne des § 4 HGB, so gilt obige Zuständigkeit auch im Falle der Annullierung, des Rücktritts und der Minderung. Der Vermieter ist auch berechtigt, am Sitz des Mieters zu klagen.

17.) Übersichtsklausel und Teilunwirksamkeit: Die Überschriften dienen nur der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluß. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, daß ihr Zweck in wirksamer Weise dennoch erfüllt werden kann.

Preise

Preise
Standardpreis (pro Tag)
114,00 EUR inkl. MwSt.
Saison 1: 01. Januar - 05. Mai (pro Tag)
114,00 EUR inkl. MwSt.
Saison 2: 06. Mai - 05. Juli (pro Tag)
134,00 EUR inkl. MwSt.
Saison 3: 06. Juli - 16. August (pro Tag)
154,00 EUR inkl. MwSt.
Saison 4: 17. August - 22. September (pro Tag)
134,00 EUR inkl. MwSt.
Saison 5: 23. September - 31. Dezember (pro Tag)
124,00 EUR inkl. MwSt.
Nicht verfügbar
-
Servicepauschale
145,00 EUR inkl. MwSt.

Vermieter

Lenke Wohnmobile GbRUwe LenkeAm Scheidebusch 538271 BaddeckenstedtAlle Angebote des VermietersWebsite besuchenTelefonnr. anzeigenTelefonnr.: 05345/92120 /
Anbieter kontaktieren
Anbieter kontaktieren
Anbieter kontaktieren
Nachricht hinzufügen
Sie möchten etwas Ähnliches vermieten?
Melden Sie sich für eine kostenlose Beratung an!
jetzt vermieten