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Jaguar E Serie III

Oldtimer Selbstfahrer

Angebots-ID: 712232


Jaguar E   Serie III


Mietpreis
EUR 379,00
pro Tag (Mo-Do)
EUR 449,00
pro Tag (Fr-So)
EUR 759,00
pro Wochenende

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Beschreibung
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Fahrzeugdetails
Baujahr
1973
Mindestalter in Jahren
25
Motor und Leistung
272 PS Hubraum: 5,3 Liter 272 PS Hubraum: 5,3 Liter 272 PS Hubraum: 5,3 Liter 272 PS Hubraum: 5,3 Liter 227 PS 5,3 L
Führerscheinbesitz in Jahren
5
Zylinder
12
Sitzplätze
2
Türen
3-Türer
Selbstbeteiligung
bis 500 Euro
Modell
E-Type
Jaguar E Serie III


Baujahr: 1973
PS: 272 PS
Hubraum: 5,3 Liter

Der Jaguar E-type wurde am 15. März 1961 auf dem Genfer Auto-Salon als Nachfolger des Jaguar XK 150 eingeführt Und erregte wegen seines Designs ungeheuer großes Aufsehen.

Das Fahrzeug verfügt über einen zwölfzylinder-V-Motor, hat ein automatic-Getriebe, servo-Lenkung und –Bremse und ist fast wie ein modernes Fahrzeug vom Fahrverhalten her. Der lange Radstand bringt einen grösseren Innenraum mit sich und ermöglicht es, auch größer gewachsenen Fahrern bequem zu sitzen.

Unser E-type wurde 1991 in USA komplett restauriert (über USD 50.000 wurden investiert). Wir konnten ihn 2004 erstehen.



Allgemeine Geschäfts-und Mietbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Vertragsbedingungen
Der Vermieter vermietet das im Mietvertrag beschriebene Fahrzeug gemäß den nachfolgenden Bedingungen, die der Mieter / Nutzer mit Vertrags-unterzeichnung anerkennt. Der Mieter erklärt, dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist und zur Zahlung der gesamten direkten und indirekten Vermietungskosten bereit und in der Lage ist. Er erklärt weiter, dass er mind. 25 Jahre alt ist und seit mind. 5 Jahren den Führerschein Klasse 3 oder B besitzt. Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlung hat die sofortige Beendigung des Mietvertrages zur Folge. Der Vermieter hat für die Erfüllung des Mietvertrages zu sorgen, wenn nicht höhere Gewalt, Defekte oder Verunfallung des Fahrzeuges vorliegen..

2. Zahlungsbedingungen
Der Mietvertrag wird für den Vermieter bindend mit dem Eingang der im Mietvertrag aufgeführten Anzahlung. Der komplette Mietpreis ist im Vor-aus zu entrichten, spätestens am Tag der Fahrzeugübergabe. Gutscheine werden nach Zahlungseingang versandt. Chauffeurfahrten werden kredi-tiert. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erkennt der Mieter diese Zahlungsbedingungen an. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, für jede Mahnung € 10,00 Mahngebühren zu erheben und Verzugszin-sen in Höhe von 10 % p.a. ohne weiteren Nachweis in Rechnung zu stellen. Muss ein Inkassodienst beauftragt werden, trägt der Mieter sämtliche hieraus entstehende Kosten.

3. Ausschlussfrist
Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Mängel an dem Mietgegenstand oder den Dienstleistungen sofort anzuzeigen. Andernfalls können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

4. Gewährleistungsansprüche / Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für grobes Verschulden. Dies gilt auch für Fehler oder Störungen des Fahrzeuges und hieraus entstehende Verluste oder Schäden, welche bei der Fahrzeugübergabe nicht offensichtlich sind. Der Vermieter haftet nicht für Nichterfüllung eines Auftrages wenn dies auf Dritte oder örtliche Gegebenheiten zurückzuführen ist (z.B. Stau, Unwetter, nicht pünktliche Rückgabe des Vormieters). Der Vermieter haftet nur, wenn der Schaden durch eine Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung im Rahmen der allg. Bedingungen Kraftfahrtversicherung (AKB) abdeckbar ist. Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht der Nachbesserung beschränkt.

5. Haftung des Mieters
Bei Beschädigungen am Fahrzeug oder selbstverschuldeten Unfällen haftet der Mieter mit einer Selbstbeteiligung von max. 500,00 €. Der Mieter haftet für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Einschränkung der Fahrtüchtigkeit entstanden ist. Hat der Mieter Unfallflucht begangen, so haftet er ebenfalls un-eingeschränkt. Der Mieter haftet uneingeschränkt für alle Schäden und Folgeschäden, die er selbst, sein Erfüllungsgehilfe oder Dritte, welche mit-telbar oder unmittelbar aufgrund nicht vertragsgemäßer Nutzung - siehe Mietbedingungen - verursacht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Haftung. Der Mieter stellt den Vermieter von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei, sofern die Versicherung der Classic-Cars Krug von Nidda GmbH nicht für die Schäden aufkommt.

6. Stornierung
Bei Storno ist bis spät. 14 Tage vor Mietbeginn eine Gebühr von 75% des Mietpreises fällig, bis spät. 30 Tage vor Mietbeginn von 50%. Unter der 14-Tage-Frist sind die Gesamtkosten fällig, bei Chauffeurfahrten die Mindestmietdauer. Storno u. Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.

7. Mündliche Absprachen / Nebenabreden
Mündliche Absprachen und Nebenabreden bedürfen in jedem Falle der Schriftform.

8. Ausschlussklausel
Der Vermieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, ohne jegliche Begründung den Eintritt in ein Vertragsverhältnis zu verweigern.

9. Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Friedberg / Hessen.

10. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Klausel bekannt gewesen wäre.

11. Änderungen der AGB / Mietbedingungen
Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, diese AGB bzw. Mietbestimmungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.

Mietbestimmungen
1. Allgemeine Mietbestimmungen
Das Mindestalter des Mieters / Nutzers ist 25 Jahre. Er muss seit mind. 5 Jahren den Führerschein der Klasse 3 besitzen. Bei der Fahrzeugübergabe muss er sowohl Personalausweis als auch seinen gültigen Führerschein vorlegen. Vermietungs-Kernzeit ist 15. März bis 15. Oktober.

2. Mietpreis
Der Mietpreis berechnet sich nach Nutzungsdauer, bei Selbstfahrern auch nach den gefahrenen km (200 Fahrt-km incl.) Mehr-km werden gemäß Mietvertrag berechnet, Minder-km werden nicht erstattet. Die Treibstoffkosten, bei mehrtägigen Mieten auch die Kosten für Betriebsstoffe, gehen zulasten des Mieters. Bei Chauffeurfahrten sind sie inbegriffen. Die Chauffeurfahrt beginnt/endet mit Abfahrt/Rückkehr Fahrzeug-Depot.

3. Versicherung
Die Fahrzeuge sind haftpflichtversichert. Eine Vollkasko-Versicherung mit 500,00 € SB ist im Mietpreis eingeschlossen.

4. Fahrzeugübergabe
Der Termin muss mind. 6 Tage vorher vereinbart werden. Der Mieter/Nutzer übernimmt das Fahrzeug mit allem Zubehör und vollem Kraftstofftank, in technisch einwandfreiem und gereinigtem Zustand nebst den Fahrzeugpapieren in Kopie. Er muss bei Fahrzeug- Übernahme eine Barkaution in Höhe von € 500,00 hinterlegen, die ihm bei schadensfreier und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges wieder erstattet wird.

5. Ausschlussfrist
Der Mieter / Nutzer ist verpflichtet, etwaige Mängel am Fahrzeug sofort bei der Übergabe anzuzeigen. Andernfalls können Gewährleistungsansprü-che nicht geltend gemacht werden.

6. Nutzung
Die Vermietung und Überlassung erfolgt an den Mieter/Nutzer persönlich. Fahrten außerhalb der BRD bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Die Überlassung an Dritte ist nicht zulässig. Die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen wird nicht gestattet. Bei Zuwiderhand-lung ist der Mieter/Nutzer vollumfänglich für entstehende Schäden haftbar. Der Mieter/Nutzer haftet für Schäden, die aus unsachgemäßer Nutzung entstehen. Unsachgemäße Nutzung liegt z. B. vor bei Schäden durch Ladegut und unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges. Hierzu zählen ins-besondere Falschbetankung, Nichtbeachten von Anzeigen wie Wassertemperatur, Öldruck etc., sowie Ausreizen der Fahrleistung. Generell ist aus gegebenem Anlass die Schnellstraßen- und Autobahn-Benutzung untersagt. Jedem Mieter / Nutzer wird bei der Fahrzeug - Übergabe eine Information „sachgemäße Behandlung“ ausgehändigt, die Vertragsbestandteil ist. Wenn ein Fahrzeug über Nacht beim Mieter/Nutzer bleibt, hat er für eine abgeschlossene Abstellmöglichkeit Sorge zu tragen. Die Fahrzeuge stehen bei Dauerregen/salzgestreuten Straßen nicht zur Verfügung.

7. Verhalten im Schadensfall
Grundsätzlich ist der Vermieter sofort zu unterrichten. Der Mieter/Nutzer hat Namen und Anschriften sämtlicher beteiligter Personen, insbesondere der Zeugen, aufzunehmen sowie die Kennzeichen der Fahrzeuge. Er ist nicht befugt Schuldanerkenntnisse abzugeben. Es ist eine polizeiliche Auf-nahme zu veranlassen. Bei Diebstahl oder Beschädigungen am Fahrzeug ist die Polizei hinzuzuziehen und Anzeige zu erstatten.

8. Mietzeit u. Rückgabe
Die Mietzeit sowie Abholungs- und Rückgabeort wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter/Nutzer schriftlich im Mietvertrag, bei Einlösung von Gutscheinen im Mietprotokoll vereinbart. Die Mietzeiten sind:
Tagesmiete: 09:00 - 19:00 Uhr, Wochenendmiete(Sa&So): Fr. 19:00 - So. 19:00 Uhr
Der Mieter/Nutzer hat das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt im selben Zustand (vollgetankt) wie bei der Übernahme, einschl. der Tankquittun-gen u. sämtlichen Zubehörs am vereinbarten Übergabeort zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgeben, wird der Tankservice mit € 15,00 zusätzlich zum Tankbeleg berechnet. Bei verspäteter Rückgabe wird mindestens eine ½ Tagesmiete zusätzlich berechnet. Bei grober
Verunreinigung fällt eine Reinigungspauschale von mind. € 50,00 oder nach Aufwand (Stundensatz € 50,00 an). Stand: November 2010



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