Mietkaution sparen

kautionsfrei

Wenn eine Wohnung angemietet werden soll, ist in der Regel eine Mietkaution zu entrichten. Die Mietkaution erhält der Vermieter, ihr Umfang beträgt meist drei Nettokaltmieten. Daher kann sie ein durchaus relevantes Entscheidungskriterium sein, denn sie bindet langfristig nicht unerhebliche liquide Mittel. Die Mietkaution dient dem Vermieter zur Absicherung eventueller Schäden und wird zum Ende des Mietverhältnisses zurückbezahlt. Häufig sind sich Mieter und Vermieter im Kündigungsfall aber uneins über solche Schäden, sodass der Vermieter die Mietkaution einbehält. Dem Mieter bleibt dann nur der Klageweg, um die Mietkaution zurück zu bekommen.

Eine Möglichkeit, der Zahlung einer Mietkaution auszuweichen, bietet die Kaution Bürgschaft. Eine Bürgschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Dritter für die Verpflichtungen aus dem Vertrag desjenigen eintritt, für den die Bürgschaft übernommen wird. Bei einer Kaution Bürgschaft werden diese Verpflichtungen aus der ansonsten erforderlichen Zahlung der Mietkaution gebildet.


Die Bürgschaft kann nicht nur von Privatpersonen geleistet werden. Es gibt auch spezialisierte Unternehmen, die eine Mietbürgschaft anbieten. Oftmals kooperieren diese mit Versicherungen.

Kautionsfrei.de bietet Ihnen diese Art von Absicherung ohne 3 Nettokaltmieten beim Vermieter zu hinterlegen. Anstatt eine Mietkaution zu hinterlegen, zahlen Sie lediglich eine Prämie von jährlich 5,25% der Kautionssumme und bleiben finanziell flexibel.


Die Mietbürgschaft bietet dem Mieter:

  • keine Festlegung von Geldmitteln
  • Verzicht auf eine Kreditaufnahme für die Kaution
  • Sicherheit bei Beendigung des Mietvertrages
  • Geld zurück Garantie, wenn der Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert

Die Mietbürgschaft bietet dem Vermieter:

  • optimale Absicherung seiner Mietobjekte
  • kostenlose Bonitätschecks
  • kein Risiko des Abwohnens einer Kaution
  • einen reduzierten Verwaltungsaufwand